EU-Agrarmilliarden: gespaltene Böden

Von landwirtschaftlicher Idylle leider keine Spur. Spaltenböden sind nach wie vor Realität.
Fotos (C) Arbeiterkammer
Tierleid, Glyphosat, Nitrat im Grundwasser, Klimakrise, ungerechte Verteilung der Fördermittel, Landflucht – die EU-Agrarpolitik (GAP) hat Handlungsbedarf. Aber ohne Druck und Konsequenzen bei Nichterreichen der EU-Ziele wird sich wohl kein Erfolg einstellen.
Immer dann, wenn über Tierqualen und sonstige Missstände in der Landwirtschaft berichtet wird, taucht auch die Frage auf, warum das Agrarfördersystem so etwas möglich macht. Erst kürzlich erreichte uns schockierendes Bildmaterial zu den EU-weit verbreiteten Praktiken einer Milch- und Fleischproduktion, die Tierleid mit sich bringt. Junge Saugkälber von Milchviehbetrieben werden dabei Tausende Kilometer zur Mast in ein anderes EU-Land transportiert. Nach weiteren, tagelangen Transporten erfolgt die Schlachtung außerhalb der EU-Grenzen unter grauenhaften Bedingungen.

Diese untragbaren Missstände sind systemimmanent. Solche Kälbergeburten sind lediglich ein notwendiges Übel und „Nebenprodukt“ der gestiegenen EU-Milchproduktion von Hochleistungsrassen. Unter Insidern war dies längst bekannt. Denn die Hochleistungsproduktion ist in der EU gängige Praxis und auch in Österreich angekommen. Betriebe, die an diesen Praktiken beteiligt sind, erhalten Fördergelder in Form von Flächenprämien und Investitionsförderungen für Stallbauten. 

Diese Agrarförderungen werden auch ohne Auflagen an die Tierhaltung vergeben und stehen in keinem Zusammenhang mit der Art der Milchproduktion. 

Spannungsfeld Tierhaltung

Kurzgefasst: Die EU-Mitgliedstaaten könnten die EU-Agrarmilliarden nutzen und die EU-Ziele konsequent und ambitioniert umsetzen. Im Klartext heißt das: Förderungen an umfangreiche Produktionsauflagen wie Tierschutz, Humusaufbau und Biodiversität binden, Verschmutzung von Luft und Grundwasser verhindern und die ländlichen Räume attraktiver machen, indem Investitionen in soziale Dienstleistungen gefördert werden.

Generell strengere EU-weite Regelungen für die Verbesserung der Agrarproduktion wären notwendig, um unerwünschte Praktiken zu verhindern. Höhere und einheitliche Produktionsstandards wären auch gerechter im Sinne der Wettbewerbsgleichheit zwischen den Mitgliedstaaten. Ambitionierte Vorschläge dafür scheitern meist im Interesse der EU-Agrarminister*innen. Das gängige Argument dagegen ist, dass dann die Betriebe nicht mehr konkurrenzfähig wären und folglich die Konsument*innen schlechtere Waren aus dem Ausland bekämen. Dieses gern verwendete Bedrohungsszenario ist das beliebteste Totschlagargument für jeden erfolgversprechenden Reformvorschlag. Doch die Fakten schauen anders aus. Agrarprodukte und Lebensmittel werden aus der EU in größeren Mengen ausgeführt als von „draußen“ hereinkommen. Die Agrarproduktion der EU ist sehr erfolgreich, mitunter belastet sie bekanntlich damit auch andere Märkte. Tendenz steigend, denn die Exporte haben in den letzten Jahren kräftig zugenommen. Das System könnte leicht höhere Standards vertragen.

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Die Landwirtschaft in Österreich erhält die meisten EU-Mittel. Umso wichtiger wäre es, mit diesen Steuergeldern für mehr Umweltschutz, Tierwohl und Beschäftigung zu sorgen.

Als Besonderheit für den Agrarsektor gilt das extrem großzügige Fördersystem der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Wenn schon keine Einigung für hohe einheitliche Standards erzielt wird, könnte das gesamte Fördersystem wenigstens auf freiwillige, hohe Tier- und Umweltstandards umgestellt werden. Doch auch in der Agrarförderpolitik wird mit angezogener Handbremse gefahren. Für den überwiegenden Teil der EU-Agrarförderungen gibt es keinerlei Standards einzuhalten, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

Obwohl seit Jahrzehnten als nicht tiergerecht geltend, genehmigen die EU-Mitgliedstaaten weiterhin hohe Agrarförderungen für Stallsysteme, wie Vollspaltenböden in der Rinder- und Schweinehaltung und die Anbindehaltung für Kühe, die alles andere als tierfreundlich sind.

Um bei den Tieren zu bleiben: Obwohl seit Jahrzehnten als nicht tiergerecht geltend, genehmigen die EU-Mitgliedstaaten weiterhin hohe Agrarförderungen für Stallsysteme, wie Vollspaltenböden in der Rinder- und Schweinehaltung und die Anbindehaltung für Kühe, die alles andere als tierfreundlich sind. Den Konsument*innen wird kommuniziert, dass EU-Agrarprodukte generell einen weitaus besseren Standard hätten als sonst auf der Welt. Die Kennzeichnung der Herkunft steht bei Agrarminister*innen hoch im Kurs und wird schon aus eigenem Interesse vehement eingefordert. Eine Kennzeichnung über die Art der Tierhaltung, wie sie für Konsument*innen als Orientierung beim Einkauf mindestens so wichtig wäre, ist höchst unbeliebt im Kreise der Agrarpolitiker*innen.

Ungelöste Probleme der Agrarpolitik

Agrarfläche
Landwirtschaftliche Böden haben das Potenzial, CO2 zu binden und Humus aufzubauen. Auf der anderen Seite ist die Landwirtschaft aber für enorm viel CO2-Ausstoß verantwortlich.

Trotz heftiger Kritik geht die Weiterentwicklung der GAP nur schleppend voran. In den letzten Jahren gab es massive Einwände dagegen, wie die Agrarfördergelder verwendet wurden. Allen voran waren es die Ergebnisse aus den Evaluierungsberichten und Rechnungshofprüfungen, Empfehlungen von Wissenschaftern und Feststellungen der NGOs, die eine deutliche Kurskorrektur fordern. Denn die Herausforderungen für die europäische Agrarpolitik sind vielschichtig, aber nicht neu. Viele dieser Probleme wurden bereits vor zwanzig Jahren diskutiert, aber nicht gelöst. Manche sogar verschlimmert, wie die Berichte über den Rückgang der Artenvielfalt und das Bienensterben zeigen. Die Agrarpolitik hat Umwelt- und Gesundheitsprobleme durch Nitrat- und Pestizidrückstände im Grundwasser, Ammoniak-Emissionen, die zu Feinstaubbelastung führen, bisher nicht gelöst.

Schieflage Verteilung

Weitgehend ungelöst ist die ungerechte Verteilung der Fördermittel zugunsten der flächenstarken Großbetriebe. Für viele Menschen ist die Akzeptanz für Förderungen deshalb hoch, weil sie kleine Bauernhöfe vor Augen haben, die sie als unterstützenswert sehen. Doch die EU-weite Verteilung der Fördermittel ist nicht wesentlich besser geworden als das langjährig kritisierte Verhältnis 20:80. Das bedeutet: 20 Prozent der großen Betriebe erhalten 80 Prozent des Agrarbudgets. Eine wirksame Obergrenze scheiterte bisher jedoch am Veto der Agrarminister*innen. Für die Neuregelung der Agrarförderungen ab 2022 wird – allerdings nur für einen Teil – eine Grenze von 100.000 Euro pro Betrieb vorgeschlagen. Diese Beschränkung wird jedoch wenig Wirkung zeigen, denn eine Bauernfamilie kann mehrere Betriebe haben. Zudem werden die Löhne ihrer Beschäftigten und die fiktiven Löhne der Betriebsführer*innen dazugerechnet. Daher wird es auch weiterhin Fördermillionäre geben.

Alles spricht dafür, Agrarförderungen in Zukunft endlich zielgerechter zu verteilen.

Auch Großinvestoren, die Ländereien aufkaufen, werden weiterhin in den Genuss von Steuergeldern aus dem Agrartopf kommen. Zukünftig werden die Agrarmilliarden an immer weniger Betriebe gehen. Eine Studie der DZ Bank in Frankfurt kommt zum Schluss, dass die Zahl der Arbeitsplätze in Landwirtschaftsbetrieben in Deutschland von derzeit 650.000 in den nächsten 20 Jahren auf 325.000 halbiert werden könnte. Damit verbunden ist eine extreme Zunahme an Großbetrieben und die Frage, ob öffentliche Förderungen in diesem Umfang weiter gerechtfertigt sind. Alles spricht dafür, Agrarförderungen in Zukunft endlich zielgerechter zu verteilen.

Ziele im neuen GAP-Vorschlag

Bereits seit 2018 ist der Verordnungsentwurf für die GAP 2021-27 in Diskussion. Damit sollen die Mitgliedstaaten den bisher größten Spielraum dafür erhalten, wie sie die Agrarfördermittel einsetzen wollen. Der EU-Verordnungsvorschlag gibt lediglich einen Rahmen und Ziele vor, die zu erreichen sind.

 Definierte Ziele 

  • Förderung eines intelligenten, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, der Ernährungssicherheit gewährleistet;
  • Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den umwelt- und klimabezogenen Zielen der Union;
  • Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten.

 Forderungen der Arbeiterkammer 

  • Förderung von sozialen Diensten und Mobilität
    im ländlichen Raum;
  • Bindung an Klimaziele und Klimaneutralität;
  • höhere Tierschutzstandards als Fördervoraussetzung;
  • strengere Gesetze und Förderauflagen für sauberes Wasser, Luft und Biodiversität.

Klar erkennbar ist: Es geht dabei um wichtige, gesellschaftspolitisch relevante Ziele. In den darauf aufbauenden neun spezifischen Zielen haben drei Zielvorgaben einen klaren Fokus auf Umwelt- und Klimamaßnahmen, und nur in einem Ziel wird direkt auf landwirtschaftliche Einkommen Bezug genommen. Die Interessen der Konsument*innen sind in einer vielfachen Hinsicht angesprochen. Ihre Erwartungen an gesunde Lebensmittel und mehr Tierschutz sind zu berücksichtigen. Hervorzuheben ist, dass nicht nur der Agrarsektor, sondern der gesamte ländliche Raum gefördert werden soll. Demnach ist auch das Ziel der Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten umzusetzen. Skeptiker*innen befürchten, dass viele Mitgliedstaaten wenig an ihren bisherigen Förderkriterien ändern werden, anstatt mehr Menschen mit diesen wichtigen EU-Fördergeldern zu unterstützen.

Hervorzuheben ist, dass nicht nur der Agrarsektor, sondern der gesamte ländliche Raum gefördert werden soll.

Mit dem ELER (Landwirtschaftsfonds für den ländlichen Raum, siehe Kasten unten) könnte der ländliche Raum viel besser unterstützt werden. Wenn man bedenkt, dass allein in Österreich seit dem EU-Beitritt 80.000 Bauernhöfe zugesperrt haben, wäre es nur logisch, dass ein guter Teil der üppigen Landwirtschaftsfonds nicht mehr nur direkt in den Agrarsektor fließen sollte. Gerecht wäre es, wenn im selben Ausmaß das Budget für diese Maßnahmen steigen würde, wie es der Abwanderung aus dem Agrarsektor entspricht. Das wären dann mindestens 25 Prozent für die nächsten Jahre und nicht null Prozent, wie zu befürchten ist. Aber die Sichtweise – gerade der Agrarpolitiker*innen selbst – ist hier noch immer sehr kurzsichtig. Sie erkennen zu wenig, dass ein lebenswerter ländlicher Raum profitabel für alle wäre.

Für den ländlichen Raum:
soziale Dienstleistungen als GAP-Maßnahme

Viele junge Frauen verlassen das Dorf, weil sie sich in der Stadt besser aufgehoben fühlen. Mangelnde Infrastruktur in Mobilität (fehlende Zugverbindungen), bei Kindergärten und Pflegeeinrichtungen behindern noch immer die Frauen stärker in ihrer Berufstätigkeit. Hier könnte die GAP mit dem ELER (Landwirtschaftsfonds für den ländlichen Raum) unterstützend entgegenwirken. Denn mit diesen Fördergeldern sollen Investitionen in die Infrastruktur sozialer Dienstleistungen im ländlichen Raum gefördert werden.

Mit Fördergeldern sollen Investitionen in die Infrastruktur sozialer Dienstleistungen im ländlichen Raum gefördert werden.

Beispielsweise können dadurch Kinderbetreuungseinrichtungen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, psychosoziale Einrichtungen und Mobilitätsprojekte gefördert werden. Diese Einrichtungen machen ländliche Regionen lebenswerter, und lokale Beschäftigung wird geschaffen. In Österreich sind im laufenden LE-Programm (Programm für den ländlichen Raum) jedoch nur 3 Prozent der ELER-Mittel dafür gewidmet. Mit diesen 235 Mio. Euro, die von der EU und den Ländern dafür zur Verfügung gestellt wurden, wurden bisher sehr erfolgreiche Projekte umgesetzt.

In manchen Bundesländern so erfolgreich, dass die Gelder bereits aufgebraucht sind und mehr Bedarf da wäre. Trotzdem ist es unsicher, ob diese wichtige Maßnahme weitergeführt wird. Leider meinen auch einige Agrarvertreter*innen, dass die Gelder dieses Fonds ausschließlich direkt der Landwirtschaft gehören.

Ein Beitrag von

Maria Burgstaller
Agrar­ökonomin und Mitarbeiterin in der Abteilung Wirtschaftspolitik in der AK Wien

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ELER und GAP zum Nachlesen Ausgabe 01/2020 der Wirtschaft&Umwelt

Über den/die Autor:in

Wirtschaft & Umwelt

In Kooperation mit Wirtschaft&Umwelt – das Magazin für fundierte wirtschaftliche Grundlagen auf den Gebieten Ökologie, Umweltökonomie, Umweltpolitik und Verkehrspolitik.

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