Dabei wurde berichtet, dass
- seine Vorgesetzten das Corona-Ansteckungsrisiko bewusst ignoriert hätten;
- diese bereits am 10. März 2020 erklärten hätten, dass die Skisaison nicht bis Ende April gehen würde und es eine Quarantäne geben oder die Saison beendet werden muss sowie
- dass die Leitung des Hotels gegenüber dem zitierten Saisonarbeiter eine rückwirkende Kündigung zum 4. Februar ausgesprochen und eine Lohn-Rückforderung in einem Kündigungsschreiben verlangt hätte, obwohl dieser bis 12. März gearbeitet hätte
Seitens des genannten Hotels wurden wir darauf hingewiesen, dass diese Äußerungen unzutreffend sind, da der zitierte Rezeptionist bereits am 4. Februar 2020 sein Dienstverhältnis einseitig beendet habe. Zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen des Corona-Virus weder in Ischgl, noch sonst in Österreich für Behörden und Private einschätzbar, weshalb keinesfalls ein Corona-Ansteckungsrisiko bewusst ignoriert worden sei. Auch kann nach Darstellung des Hotels das zitierte Gespräch am 10. März 2020 schon deshalb nicht stattgefunden haben, da der Saisonarbeiter zu diesem Zeitpunkt bereits über ein Monat lang nicht mehr im Betrieb tätig war.
Selbstverständlich veröffentlichen wir gerne diese ergänzende Darstellung des betroffenen Hotels hier. Wir werden auch weiterhin die Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe kritisch beobachten und darüber berichten.
Redaktion Arbeit & Wirtschaft