Der Tarifvertrag in der österreichischen Eisen-, Metall- und Maschinenindustrie
Wien 1908
Um 1910 kennzeichnete der Verband der Bäckereiarbeiter Österreichs Betriebe, die sich an die kollektiven Vereinbarungen hielten, mit dieser Plakette.
Im Zentrum standen zumeist Forderungen nach besseren Löhnen, daher die Bezeichnung „Tarifvertrag“, wie sie heute noch in Deutschland üblich ist. Vielfach konnten aber auch schon Arbeitszeitverkürzungen, der arbeitsfreie 1. Mai oder Kündigungsschutz für gewerkschaftliche Vertrauensleute in den Betrieben erreicht werden. Ein gesamtösterreichischer Abschluss gelang erst wieder 1917 mit der Angleichung der Frauen- an die Männerlöhne in der Kriegsindustrie. Überwiegend handelte es sich damals um Betriebsverträge und auch die „eigentlichen Kollektivverträge“ mit Interessenvertretungen der UnternehmerInnen hatten eine begrenzte Reichweite.
Das noch größere Problem war die fehlende Rechtsverbindlichkeit, die erst durch die demokratische Republik mit dem ab Anfang 1920 geltenden Kollektivvertragsgesetz beseitigt wurde. Alle von einer Gewerkschaft abgeschlossenen Vereinbarungen hießen jetzt Kollektivverträge, selbst wenn die Vertragspartei nur ein einzelnes Unternehmen war. In der Zweiten Republik wurden Betriebs-KVs ganz abgeschafft, weil sie Lohndumping Tür und Tor öffneten.
BrigittePellar
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 2/20.
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