Keine Sonderrechte für Konzerne

Noch heuer soll das Handels- und Investitionsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) beschlossen werden, jenes mit den USA (TTIP) soll fertig verhandelt werden.
Beide Abkommen stoßen nicht nur bei AK und Gewerkschaften auf Gegenwehr. Im April setzte sich EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström in den Räumen der Arbeiterkammer mit den KritikerInnen ihrer Handelspolitik auseinander.
AK-Präsident Rudi Kaske würdigte, dass sich die Handelskommissarin einem „ausgesprochen kritischen Publikum“ stellte, nämlich Renate Anderl vom ÖGB, Leonore Gewessler von Global 2000, Alexandra Strickner von Attac und Valentin Wedl von der AK Wien.
Multinationale Konzerne sollen etwa Staaten auf Schadenersatz klagen können, wenn diese Gesetze erlassen, die ihre Gewinnerwartungen schmälern. „Ich sage daher ganz entschieden: Nein zu Sonderklagsrechten für Konzerne, egal, wie sie heißen“, hielt AK-Präsident Kaske fest. „Öffentliche Gelder können sinnvoller eingesetzt werden als zur Abwehr von Klagen.“
„Es steht zu befürchten, dass mit diversen Abkommen sowohl unsere hohen öffentlichen Standards als auch die demokratiepolitischen Entscheidungsprozesse aufs Spiel gesetzt werden“, lautet eine weitere Kritik des AK-Präsidenten. Bei den derzeitigen Vorschlägen sei dies aber weiterhin Fall. Nicht zuletzt müsse die Daseinsvorsorge völlig von solchen Abkommen ausgeklammert sein.

Video zur Veranstaltung:
tinyurl.com/jjortqd

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 3/16.

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