vida: Hochwasserhilfe 2014

Nicht nur in Bosnien-Herzegowina stehen die Gewerkschaften den Opfern des Hochwassers zur Seite. Rasch und unbürokratisch stellt die Gewerkschaft vida ihren Mitgliedern mit der „vida-Hochwasserhilfe 2014“ eine Unterstützung zur Verfügung. Um Anspruch zu haben, müssen Betroffene bei Schadenseintritt mindestens zwei Jahre ununterbrochen Mitglied gewesen sein, Anschlussmitglieder sind nicht anspruchsberechtigt. Weitere Voraussetzung: Die Schadenshöhe muss mindestens 700 Euro betragen, bei einem Schaden zwischen 700 und 4.000 Euro unterstützt die vida ihre Mitglieder mit 250 Euro, bei mehr als 4.000 Euro Schaden gibt es 500 Euro.

Eingereicht werden muss bis spätestens sechs Monate nach Eintritt des Schadens. Alle nach diesem Zeitpunkt eingelangten Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Unterstützung muss schriftlich beim jeweiligen Landessekretariat beantragt werden. Weitere Voraussetzungen: Die Schadensmeldung muss vollständig ausgefüllt sein. Die Schadenshöhe ist durch Belege oder/und Kostenvoranschläge nachzuweisen. Auf der Schadensmeldung muss eine gemeindeamtliche Bestätigung aufscheinen, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist. Es können nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. an/in der Wohnung anerkannt werden. Schäden an Nebengebäuden, Garagen (auch dann nicht, wenn die Garage direkt an das Wohnhaus angebaut ist), landwirtschaftlichen Geräten  und Maschinen, an Gärten, Gartenmöbeln, Kraftfahrzeugen und dergleichen können leider nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen sowie Adressen und Formulare finden vida-Mitglieder unter: tinyurl.com/lxglt4n

Von

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 5/14.

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Redaktion
aw@oegb.at

Du brauchst einen Perspektivenwechsel?

Dann melde dich hier an und erhalte einmal wöchentlich aktuelle Beiträge zu Politik und Wirtschaft aus Sicht der Arbeitnehmer:innen.



Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.