ÖGB: www.kollektivvertrag.at

Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die jährlichen Gehalts- und Lohnerhöhungen stehen nicht im Gesetz. Sie werden jedes Jahr von den Gewerkschaften mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausverhandelt und in den  Kollektivverträgen festgeschrieben. Pro Jahr werden über 450 Kollektivverträge verhandelt. Das System hat sich bewährt, knapp 98 Prozent aller ArbeitnehmerInnen in Österreich sind von Kollektivverträgen erfasst. Damit die ArbeitnehmerInnen ihren Kollektivvertrag auch leichter im Internet finden, macht der ÖGB mit dem neuen Kollektivvertrags-Infoportal erstmals sämtliche Kollektivverträge der Öffentlichkeit zugänglich. Das KV-Portal enthält die aktuellsten und wichtigsten Informationen rund um Kollektivverträge und bietet allen Interessierten eine rasche Übersicht über die wichtigsten Informationen.

Alle Informationen unter: www.kollektivvertrag.at

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 07/13.

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