Mehr als drei Millionen ArbeitnehmerInnen wählen 2014 bei der AK-Wahl wieder ihre Interessenvertretung. Den Anfang machen ab 27. Jänner die drei westlichsten Bundesländer Vorarlberg, Tirol und Salzburg. Wahlberechtigt sind alle DienstnehmerInnen, die an den jeweiligen Stichtagen in einem kammerzugehörigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Seit 1. Jänner 2008 sind auch freie DienstnehmerInnen Mitglieder der Arbeiterkammer und daher auch wahlberechtigt. Lehrlinge (ohne Altersbeschränkung), KarenzurlauberInnen, geringfügig Beschäftigte (auch geringfügig beschäftigte freie DienstnehmerInnen), Arbeitslose, Präsenz- oder Zivildiener müssen sich in die Wählerliste eintragen lassen, um wahlberechtigt zu sein. Diese Personen erhalten rechtzeitig vom Wahlbüro ein Informationsschreiben, wie der Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste zu stellen ist.
Mit der Parole „Ihre Stimme gibt der Gerechtigkeit mehr Gewicht“ rufen die Arbeiterkammern auf, zu dieser wichtigen Wahl zu gehen und mitzuentscheiden, wer die Interessen der ArbeitnehmerInnen im jeweiligen Bundesland für die nächsten fünf Jahre vertreten soll.
Die AK-Wahl in Vorarlberg findet vom 27. Jänner bis 6. Februar statt, in Tirol und Salzburg von 27. Jänner bis einschließlich 7. Februar 2014.
In den drei Bundesländern liegen der aktuellen „Arbeit&Wirtschaft“ Sondernummern zur Wahl bei.
Weitere Infos: www.arbeiterkammer.at
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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 10/13.
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