Arbeitsmarktöffnung: Ein Jahr danach

Seit 1. Mai 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit am österreichischen Arbeitsmarkt auch für die 2004 der EU beigetretenen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.
Im Vorfeld wurden eine Reihe flankierender Maßnahmen gesetzt, die faire Lohn- und Arbeitsbedingungen für ArbeitnehmerInnen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten garantieren sollen. Außerdem informierten das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), die AK, der ÖGB und seine Gewerkschaften bereits im Vorfeld BetriebsrätInnen in vier großen Konferenzen.
Doch nicht genug: Ein Jahr später, am 7. Mai 2012, luden die Veranstalter in den ÖGB-Catamaran, um über das erste Jahr Bilanz zu ziehen. Die Veranstaltung bot BetriebsrätInnen die Gelegenheit, ihre individuellen Fragen, Probleme und Erfahrungen nach einem Jahr Arbeitsmarktöffnung einzubringen und gemeinsam mit Expertinnen und Experten zu diskutieren. Erfahrungen wurden ausgetauscht, Zahlen, Fakten und Fallbeispiele diskutiert. Zwei Workshops boten die Gelegenheit zu vertiefendem Austausch. Am Rande der Veranstaltung präsentierten „IGR – Zukunft im Grenzraum“, ZUWINS (Zukunftsraum Wien, NÖ, Südmähren), die Wiener Gebietskrankenkasse  (WGKK) und andere ihr umfangreiches Angebot.

Mehr Infos unter: www.arbeitsmarktoeffnung.at 

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 05/2012.

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