Arbeiterkammer: Neue Fahrgastrechte

Die AK hatte sich seit Jahren für bessere Fahrgastrechte eingesetzt und immer wieder eine Erhöhung der Pünktlichkeitsziele der Bahnen angemahnt. Bisher mussten mindestens zehn Prozent der Züge auf einer Strecke verspätet sein, damit die PendlerInnen einen Entschädigungsanspruch anmelden konnten. Die Kriterien für diesen Entschädigungsanspruch wurden verschärft. Jetzt gibt es schon Entschädigung, wenn fünf Prozent der Züge auf einer Strecke unpünktlich sind. Wichtig ist zudem, dass künftig auch ganz ausfallende Züge in die Pünktlichkeitsstatistik aufgenommen werden.
Auch dass künftig MonatskartenbesitzerInnen in den Genuss einer Pünktlichkeitsentschädigung kommen, hatte die AK lange gefordert. AK-Präsident Herbert Tumpel: „Die Regierung geht mit diesen neuen Fahrgastrechten den richtigen Weg. Wer will, dass immer mehr Menschen auf die Öffis umsteigen, muss das Öffi-Angebot kontinuierlich besser machen.“

Von

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 12/2012.

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Redaktion
aw@oegb.at

Du brauchst einen Perspektivenwechsel?

Dann melde dich hier an und erhalte einmal wöchentlich aktuelle Beiträge zu Politik und Wirtschaft aus Sicht der Arbeitnehmer:innen.



Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.