Viele SchülerInnen und StudentInnen arbeiten im Sommer nicht ganz frei -willig. Sie sind dazu verpflichtet, weil es ihnen ihr Lehr- oder Studienplan so vorschreibt. Andere brauchen einfach das Geld. Leider nutzen einige Arbeit geberInnen das aus und verweigern ihnen die zustehenden Rechte oder Be zahlung.
Wer ein Pflichtpraktikum benötigt, ist PraktikantIn und wird meist niedriger bezahlt – weil in diesem Fall nicht nur gearbeitet wird, sondern auch ausgebildet. Geht jemand einem Ferienjob als ganz „normaler/normale“ ArbeitnehmerIn nach, ist das Dienstverhält -nis befristet und nicht einfach kündbar. Zusätzlich besteht Anspruch auf anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstundenauszahlung. Wer einem Ferialjob nachgeht, bekommt auch Geld vom Finanzamt zurück. Das liegt daran, dass beim Ferienjob in der Regel Lohnsteuer abgezogen wird. Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) hat ein Infopaket zusammengestellt, das alle rechtlichen Fragen rund um die Dienstverhältnisse von FerialarbeitnehmerInnen und PflichtpraktikantInnen beantwortet. Das Paket enthält eine Checkliste, Broschüren und kurze Infovideos.
Das Infopaket der GPA-djp gibt es zum Download unter:
www.ferienjob.or.at
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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 07-08/2011.
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