ÖGB | Studiengebühren abschaffen

Der Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag, 7. Juli, das Gesetz zu den Studiengebühren aufgehoben. Es sei nicht präzise genug geregelt, wann Studiengebühren zu zahlen sind und wann nicht. Der ÖGB fordert daher erneut die gänzliche Abschaffung.
„Für den ÖGB ist Bildung ein Grundrecht, das allen uneingeschränkt zusteht, das gilt natürlich auch für die universitäre Bildung. Es müssen jetzt Regelungen geschaffen werden, die allen jungen Menschen den Zugang zu Universitäten und Fachhochschulen ermöglichen, ohne finanzielle oder soziale Hürden“, sagt Sabine Oberhauser, Vizepräsidentin des ÖGB.

Der ÖGB fordert:
ausreichende Finanzierung der Universitäten und Fachhochschulen,

  • Reform der Stipendien und Beihilfen,
  • bessere Rahmenbedingungen für berufstätige Studierende,
  • mehr Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen Schule – Lehre – Unis,
  • Erhöhung der Bildungsinvestitionen zumindest auf OECD-Schnitt von 6,2 Prozent des BIP (derzeit 5,4 Prozent).

Mehr Informationen zu den For de rungen des ÖGB gibt es unter:
www.bildunggehtweiter.at

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 07-08/2011.

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