Arbeiterkammer | Tipps für PraktikantInnen

Junge Leute, die ein Praktikum machen, müssen aufpassen, warnt die Arbeiterkammer. Für Praktika in Firmen gibt es selten klare Regeln. Immer wieder melden sich in der AK-Beratung enttäuschte Jugendliche, die unter dem Titel „Praktikum“ voll gearbeitet, aber bestenfalls ein Taschengeld dafür bekommen haben.
In anderen Fällen gab es nicht einmal eine Anmeldung zur Sozialversicherung, die PraktikantInnen arbeiteten ohne Einschulung mit gefährlichen Maschinen, das „Praktikum“ war nicht auf die Ausbildung anrechenbar. Bittere Enttäuschungen wie diese können vermieden werden.

Tipps vor Antritt des Praktikums

  • Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Entlohnung, eventuell Kost und Quartier sowie einen etwaigen Abzug für Kost oder Quartier in einem Arbeitsvertrag schriftlich vereinbaren sowie die Kollektivvertrags-Zugehörigkeit des Betriebes abklären.
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vereinbaren und, falls keine geregelte Arbeitszeit, freie Tage im Vorhinein festlegen. Achtung: Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht erlaubt!
  • Sofern kein Dienstverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis vereinbart wurde, bedeutet das: keine Bezahlung nach dem Kollektivvertrag, sondern ein „Taschengeld“, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Sonderzahlungen oder Urlaubsanspruch. Dafür gibt es keine fixen Arbeitszeiten, auch keine Bindung an Arbeitszeiten und die Vermittlung von Inhalten passend zur schulischen Ausbildung.

Mehr Infos online: www.arbeiterkammer.at/online/ak-tipps-fuer-praktikantinnen-vorsicht-fallen-3604.html

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Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 05/2010.

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