Versicherungen: Wer bei Sturmschaden zahlt

Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern. Grundsätzlich kommt für Sturmschäden am Eigenheim eine Sturmversicherung auf, die meist Bestandteil der Eigenheimversicherung ist. Wird in der Folge etwas in der Wohnung beschädigt, deckt das die Haushaltsversicherung.

Sturmschäden an Autos werden meist nur von der Kaskoversicherung – Elementar- oder Vollkasko – gedeckt. Ob oder in welcher Höhe die Kaskoversicherung zahlt, steht in der Polizze und den Versicherungsbedingungen.

Wer nur haftpflichtversichert ist, muss Sturmschäden zumeist aus der eigenen Tasche zahlen. Denn Schäden durch umfallende Bäume gelten als »durch höhere Gewalt verursacht«. Zurückholen kann man sich Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser baufällig waren.

Das Problem: Die Geschädigten müssen den Nachweis dafür erbringen, dass die Besitzer ihre Erhaltungspflichten verletzt haben. Tipp der AK-KonsumentenschützerInnen: Schauen Sie in Ihrer Polizze und den Versicherungsbedingungen nach, welche Schäden konkret ersetzt werden. Voraussetzung für jeden Schadenersatz ist, dass die Versicherung unverzüglich informiert wird.

Mehr Infos online:
www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-32527.html

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