Arbeiterkammer: Generation Praktikum

Erfahrungen in der Arbeitswelt für den späteren Beruf sammeln: Viele SchülerInnen sind verpflichtet, ein Praktikum zu absolvieren. In den Lehrplänen ist auch festgeschrieben, wie lange im Betrieb welche praktischen Arbeiten verrichtet werden müssen. Die Inhalte der Pflichtpraktika richten sich also nach den jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen.

Bei PflichtpraktikantInnen muss der Arbeitgeber eine Bestätigung für die Schule ausstellen. Auf Verlangen hat der Arbeitgeber auch ein Dienstzeugnis auszustellen, das Angaben über die Dauer des Praktikums und die Art der geleisteten Tätigkeit enthält. Anmerkungen, die die künftige berufliche Tätigkeit beeinträchtigen könnten, dürfen in einem Dienstzeugnis jedoch nicht enthalten sein. In der Regel geben die Schulen Adressen von Betrieben, die PraktikantInnen beschäftigen, bekannt. Sucht man sich selbst eine Praktikantenstelle, sollte unbedingt mit der Schule abgeklärt werden, ob der Betrieb die schulrechtlichen Anforderungen des Pflichtpraktikums erfüllt.
Mehr Tipps finden Sie im Internet:
www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2209.html

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