Zwei Resolution der AK Oberösterreich zum neuen Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verlangen, Erwerbsarbeitslose ausreichend abzusichern und zu unterstützen. Folgende gravierende Verschlechterungen werden kritisiert: Senkung der Jugendanwartschaft vom 25. auf das 21. Lebensjahr – dadurch müssen Jugendliche künftig doppelt so viele Beschäftigungsmonate für einen Arbeitslosengeldanspruch vorweisen; Verschlechterung der Wegzeitenregelung; die schleichende Privatisierung der Arbeitsvermittlung und Sanktionen für Arbeitslose, die Stellenzuweisungen von privaten Vermittlern ablehnen. Gefordert werden: Entgeltschutz auch für EmpfängerInnen von Notstandshilfe; Weitergeltung der von der AK beim Verwaltungsgerichtshof erstrittenen Begründungspflicht für Schulungsmaßnahmen; zwei Wochen frei verfügbare Zeit im Jahr ohne Verlust des Arbeitslosengeldes. Die GPA-Interessengruppe »work@flex« spricht sich gegen die Zumutbarkeit von AMS-Vermittlungen in Sozialökonomische Betriebe (SÖB) oder Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP) aus, weil dadurch Folgeleistungen des AMS drastisch reduziert werden können.
W. L.
Mehr Infos dazu und zur AlVG-Novelle unter:
www.volksanwaltschaft.gv.at
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