Sozialbetrug : Generalunternehmerhaftung

Damit wird dem Sozialbetrug ein Riegel vorgeschoben, gibt sich ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer optimistisch und hofft auf eine Gesetzwerdung im Frühjahr 2008. Vor allem in der Baubranche werden gerne vom Generalunternehmer Aufträge an Subunternehmen weiter gegeben. Letztere melden zwar die Beschäftigten bei der Sozialversicherung an, führen dann aber weder Beiträge noch Steuern ab. Bei Nachforderungen seitens der Versicherung, gehen sie in Konkurs und entstehen unter neuem Namen wieder.

Damit soll jetzt Schluss sein. So sieht der Vorschlag zur Generalunternehmerhaftung aus: Wer Teile von Aufträgen an Subunternehmer weitergibt, hinterlegt 20 Prozent des dafür vorgesehenen Entgelts bei der Sozialversicherung.

Werden Teile des Auftrages vom Subunternehmer an weitere Firmen vergeben, haftet dieser und nicht der Generalunternehmer, sofern er die Auftragnehmer offenlegt. Keine Haftung trifft den Generalunternehmer, wenn der Subunternehmer laut Krankenkasse in den letzten drei Jahren seriös gearbeitet und Beiträge bezahlt hat. Weiters: Aufzeichnungspflicht des Baustellenkoordinators über alle Arbeitgeber auf der Baustelle und Übergabe der Informationen an die Krankenkasse.

W. L.

Mehr unter:
www.oegb.at und www.bau-holz.at

Von

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe .

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Redaktion
aw@oegb.at

Du brauchst einen Perspektivenwechsel?

Dann melde dich hier an und erhalte einmal wöchentlich aktuelle Beiträge zu Politik und Wirtschaft aus Sicht der Arbeitnehmer:innen.



Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.