Die AK sieht im Vorschlag von Wissenschaftsminister Johannes Hahn zu wenig Verbesserungen für berufstätige Studierende. Die Beihilfen werden nicht an die Lohnentwicklung angepasst. Im Gegensatz zu den Vollzeitstudierenden profitieren die berufstätigen Studierenden auch nicht von den zusätzlich vorgesehenen zwei Millionen Euro für Leistungsstipendien, da diese nach Studienzeit und Noten vergeben werden, Berufstätige aber weniger Zeit zum Studieren haben. »Für Menschen, die auf dem zweiten Bildungsweg ein Studium beginnen, verbessert sich nichts«, kritisiert die AK.
Um die soziale Durchlässigkeit im Studium zu erhöhen, fordern die AK-BildungsexpertInnen die Erhöhung der Einkommensgrenzen an die Lohnentwicklung seit 1999, die Anpassung des ArbeitnehmerInnenfreibetrags, die Anhebung der Altersgrenzen für den Beihilfenbezug für Studierende am zweiten Bildungsweg auf zumindest 40 Jahre, eine bevorzugte Förderung von finanziell Schwächeren und berufstätigen Studierenden und eine Verbesserung beim Studienabschlussstipendium, etwa den Ersatz der Studiengebühren.
W. L.
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