Arbeitszeit | Aushebelung des Arbeitszeitlimits

Enttäuscht zeigt sich EGB-Generalsekretär John Monks über den jüngsten Vorschlag der EU-Kommission zum Thema Arbeitszeit. Der Kommissionsvorschlag widerspreche den Verpflichtungen der EU-Verträge. Diese fordern eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und die Sicherstellung geltender Errungenschaften. Während das Gemeinschaftsrecht die EU verpflichtet, die Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer zu beschränken, wird nunmehr das Maximum von 48 Wochenstunden weiter »flexibilisiert« und ein neues Maximum von 65 Stunden eingeführt. Sollte der Vorschlag angenommen werden, wäre das eine Bedrohung für moderne Vereinbarungen über die Arbeitszeit. Daher lehnt der EGB die präsentierten Vorschläge vollständig ab und fordert unter anderem das Auslaufen der individuellen Opt-out-Möglichkeit. (Eingeführt worden war dieser Mechanismus 1993. Er gestattet den Arbeitgebern, das durchschnittliche 48-Stunden-Maximum zu überschreiten, wenn der Arbeitnehmer eine individuelle Opt-out-Erklärung unterschreibt.)

Der Vorschlag der Kommission erlaubt individuelles Opt-out, wenn kein Kollektivvertrag besteht. Gewerkschaften können unter Druck kommen, individuelle Regelungen dieser Art zu akzeptieren oder sonst nicht mehr als Partner für Kollektivverhandlungen anerkannt werden. Der EGB fordert weiters die Garantie der 48-Stunden-Woche, besonders das Erfordernis von Kollektiverhandlungen, um Durchrechnungszeiträume und Jahresdurchrechnung der Arbeitszeit zu ermöglichen. Auch für Arbeit auf Abruf sollen angemessene Lösungen gefunden werden, die dem Gemeinschaftsrecht entsprechen.

G. M.

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