Umverteilung zum Unternehmer

Lohn- und Einkommensteuertarif

Der Tarif sieht sehr einfach aus, deshalb behauptet die Regierung, dass künftig jeder die Steuer auf einem Bierdeckel ausrechnen kann. In Wahrheit weiß man mit diesen Angaben nur, dass die Abgabe an den Finanzminister bei 25.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen 5750 Euro beträgt. Bei 51.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen beläuft sie sich auf 17.085 Euro. Wer ein anderes Einkommen hat, muss sich einer anderen Formel bedienen (siehe Tabelle »Bemessungsgrundlage II«).

Bemessungsgrundlage II
Zu versteuerndes Jahreseinkommen Steuer
bis 10.000 0
bis 25.000 (Einkommen – 10.000) x 5750
15.000
bis 51.000 (Einkommen – 25.000) x 11.335 + 5.750
26.000
Bei einem Jahreseinkommen von beispielsweise 24.000 sind – dieser mathematischen Formel zu Folge – 5.366,66 Euro an Steuern zu bezahlen.

Der Teil des Einkommens, der 51.000 Euro übersteigt, wird mit 50 Prozent besteuert. Für Arbeitnehmer müssen vom Berechnungsergebnis noch der Arbeitnehmerabsetzbetrag (54 Euro) und der Verkehrsabsetzbetrag (291 Euro), gegebenenfalls auch der Alleinverdiener- bzw. der Alleinerzieherabsetzbetrag samt Kinderzuschlägen, abgezogen werden. Für Pensionisten ist der Pensionistenabsetzbetrag zu berücksichtigen. Der allgemeine Absetzbetrag entfällt.

Wir glauben nicht, dass sich alle Arbeitnehmer das auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Die meisten werden schon bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage Schwierigkeiten haben, bevor sie überhaupt zur Formel kommen.

Zur Errechnung der Bemessungsgrundlage kann Folgendes vom Jahresbruttobezug abgezogen werden:

  • steuerfreie Bezüge
  • begünstigt besteuerte Bezüge (13. und 14. Monatsbezug, Abfertigungen, usw.)
  • Sozialversicherungsbeiträge, AK-Umlage, Wohnbauförderungsbeitrag
  • Werbungskosten (zumindest eine Pauschale von 132 Euro)
  • Pendlerpauschale und andere Werbungskostenpauschalen
  • Sonderausgaben (zumindest eine Pauschale von 60 Euro)
  • außergewöhnliche Belastungen
    + Hinzugerechnet werden Sachbezüge, wie etwa die Nutzung des Firmenwagens und Ähnliches.

Weil uns klar ist, dass jetzt und auch in Zukunft diese Rechenoperationen nur von Spezialisten mit einer Tabelle oder einem elektronischen Rechner richtig bewältigt werden können, haben wir für Sie ausgerechnet, was Sie sich von 2004 auf 2005 an Lohnsteuer ersparen werden. Dabei wurden keine steuerfreien Bezüge und keine besonderen Freibeträge oder Absetzbeträge unterstellt (siehe Tabelle »Lohnsteuerrechner«).

Lohnsteuerrechner
Angestellter ohne Alleinverdiener- Alleinerzieherabsetzbetrag
laufende Abrechnung ohne Negativsteuer
Bruttogehalt
monatlich
LST 2004
laufend
LST 2005
laufend
Nettodifferenz
monatlich
2004 zu 2005
Nettodifferenz
jährlich
1000 0,00 0,00 0,00 0,00
1100 20,46 0,00 2›0,46 245,52
1200 52,04 23,10 28,94 347,28
1300 83,63 54,55 29,08 348,96
1400 115,22 86,01 29,21 350,52
1500 146,81 117,46 29,35 352,20
1600 176,76 148,91 27,85 334,20
1700 205,48 180,36 25,12 301,44
1800 234,20 211,82 22,38 268,56
1900 262,92 243,27 19,65 235,80
2000 291,63 274,72 16,91 202,92
2100 320,35 306,17 14,18 170,16
2200 349,07 337,63 11,44 137,28
2300 383,51 369,08 14,43 173,16
2400 420,84 400,53 20,31 243,72
2500 458,17 431,98 26,19 314,28
2600 495,50 465,22 30,28 363,36
2700 532,84 501,00 31,84 382,08
2800 570,17 536,77 33,40 400,80
2900 607,50 572,54 34,96 419,52
3000 644,84 608,31 36,53 438,36
3100 682,17 644,08 38,09 457,08
3200 719,50 679,85 39,65 475,80
3300 756,83 715,62 41,21 494,52
3400 794,17 751,39 42,78 513,36
3500 835,58 791,07 44,51 534,12
3600 880,84 834,67 46,17 554,04
3700 921,84 878,27 43,57 522,84
3800 962,84 921,86 40,98 491,76
3900 1003,84 965,46 38,38 460,56
4000 1044,84 1009,05 35,79 429,48
4100 1085,84 1052,65 33,19 398,28
4200 1126,84 1096,25 30,59 367,08
4300 1167,84 1139,84 28,00 336,00
4400 1208,84 1183,44 25,40 304,80
4500 1249,84 1227,03 22,81 273,72
4600 1290,84 1270,63 20,21 242,52
4700 1331,84 1314,23 17,61 211,32
4800 1372,84 1357,82 15,02 180,24
4900 1416,14 1402,36 13,78 165,36
5000 1466,14 1452,36 13,78 165,36
5100 1516,14 1502,36 13,78 165,36

Es fällt auf, dass gerade bei einem Durchschnittseinkommen um etwa 2000 Euro monatlich brutto die Entlastungen sehr klein werden. Im Bereich zwischen 1900 bis 2300 Euro sinken die monatlichen Entlastungen auf unter 20 Euro im Monat, im Extremfall sogar auf 10 Euro.

Ob es Zufall ist, dass gerade hier sehr viele Arbeitnehmer zu finden sind? 640.000 Arbeitnehmer und Pensionisten werden jedenfalls nach den Plänen der Bundesregierung mit diesen sehr geringen und kaum wahrnehmbaren Steuersenkungen leben müssen.

Budgetwirkung:

Minus 900 Millionen Euro Lohnsteuer, Minus 200 Millionen Euro veranlagte Einkommensteuer.

Eine Lohnsteuersenkung von 900 Millionen Euro ist jedenfalls nicht die »größte Steuerreform aller Zeiten«, sondern eine der geringsten Lohnsteuerentlastungen in den letzten 20 Jahren. Wirklich »groß« ist die Reform nur bei den Unternehmenssteuern.

Allein die kalte Progression seit der letzten Steuersenkung 2000 macht ungefähr 900 Millionen Euro aus, sodass diese Lohnsteuersenkung nicht viel mehr als die Korrektur der kalten Progression2) ist.

Familienpaket

Bei Familien soll es Zuschläge zum Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. zum Alleinerzieherabsetzbetrag geben, der derzeit bei 364 Euro liegt. Und zwar: 130 Euro für das erste Kind, 175 Euro für das zweite und 220 Euro für das dritte und für jedes weitere Kind.

Gleichzeitig soll die Zuverdienstgrenze von 4400 auf 6000 Euro angehoben werden. Die Gesamtkosten werden mit 230 Millionen Euro angegeben.

Dieser Reformteil soll auf 2004 vorgezogen werden. Nach dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf soll eine Berücksichtigung in der Lohnverrechnung bei entsprechender Antragstellung ab Juli 2004 möglich sein. Der Dienstgeber kann im Dezember eine Aufrollung durchführen, womit die Kinderzuschläge für die erste Jahreshälfte berücksichtigt werden können.

Für Personen mit geringem Einkommen werden die Kinderzuschläge auch als Negativsteuer (Barauszahlung) im Wege der Veranlagung zur Auszahlung gelangen.

Völlig unverständlich ist aus unserer Sicht, dass nur Kinder von Alleinverdienerfamilien begünstigt sein sollen.

Über 800.000 Kinder, deren Eltern zusammen zum Familienunterhalt beitragen müssen oder wollen, haben davon nichts. Wir halten das schlicht für ungerecht.

Budgetwirkung:

Minus 250 Millionen Euro.

Erhöhung Pendlerpauschale

Sowohl die »kleine« als auch die »große« Pendlerpauschale soll um jeweils 15 Prozent erhöht werden. Aus unserer Sicht ist das absolut ungenügend:

Ein Pendler, der das Auto für die Fahrt zur Arbeitsstätte braucht, hat seit dem Jahr 2000 allein durch Abgabenerhöhungen tiefer in die Tasche zu greifen (siehe Tabelle »Pendlerbelastung«).

Pendlerbelastung
(Bei 50 km einfacher Fahrtstrecke)
Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer für ein
90 PS Auto ab Juni 2000 7,84 Euro monatlich
431,20
Diesel, Verbrauch 7 l pro 100 km; 20.000 km jährlich ab 2004 34,20
Erhöhung Vignette ab 2001 um 32,6 Euro jährlich 130,40
Summe 595,80

Die jährliche Mehrbelastung beträgt allein aus Abgabenerhöhungen 160,80 Euro. Dazu muss man noch Preissteigerungen bei Servicearbeiten, beim Benzin oder bei den Haftpflichtprämien zählen.

Die entsprechende Pendlerpauschale beträgt 768 Euro jährlich. Eine 15-prozentige Erhöhung macht 115,20 Euro aus und deckt nicht einmal die Abgabenerhöhungen. Die »große« Pendlerpauschale für dieselbe Fahrtstrecke beträgt 1470 Euro. Eine 15-prozentige Erhöhung würde 220,50 Euro ausmachen.

Die große Pendlerpauschale ist aber – zum Beispiel im Großraum Wien – praktisch nur zu bekommen, wenn man in der Nacht fährt.

Budgetwirkung:

Minus 20 Millionen Euro.

Völlig unverständlich ist uns, warum der Regierung die Subvention des Diesels für Landwirte 50 Millionen Euro wert ist und die beruflich anfallenden Kosten einer ungleich größeren Anzahl von Pendlern nur mit 20 Millionen Euro berücksichtigt werden sollen.

Kirchenbeitrag

Die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags (für staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften) wird von 70 auf 100 Euro erhöht.

Budgetwirkung:

Minus 30 Millionen Euro.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer wird von 34 auf 25 Prozent gesenkt. Das bewirkt einen Steuerausfall von 1,1 Milliarden Euro. Gleichzeitig wird die begünstigte fiktive Eigenkapitalverzinsung und die Übertragungsmöglichkeit stiller Reserven gestrichen, sodass der Steuerausfall insgesamt 975 Millionen Euro beträgt.

Die Einführung einer Gruppenbesteuerung wird zusätzliche 100 Millionen Euro kosten, die Lockerungen bei versicherungstechnischen Rückstellungen weitere 25 Millionen Euro. Nach dem mittlerweile vorliegenden Begutachtungsentwurf wird die Möglichkeit, auch Verluste aus dem Ausland zu verrechnen bzw. Firmenwertabschreibung in der Gruppe vornehmen zu können, unserer Meinung nach einen wesentlich höheren Steuerausfall bewirken.

Die dramatische Senkung der Körperschaftsteuer wird mit dem Steuerwettlauf in den östlichen Nachbarstaaten begründet. Die Bundesregierung hält das zur Sicherung der Arbeitsplätze in Österreich notwendig.

Dazu nur zwei Fakten:

Faktum Nummer eins ist, dass die effektive Körperschaftsteuerbelastung im Vergleich zu den EU-15-Staaten in Österreich bereits eine der niedrigsten ist. Die Bundesrepublik Deutschland, die 2001 durch ihre Körperschaftsteuerreform einen Totalausfall produziert hat, hat die Industrie nicht zum Erblühen gebracht, sondern die Gemeindefinanzen derart ruiniert, dass über Jahre mit einer Investitionsschwäche des öffentlichen Sektors und damit mit einer Wachstumsschwäche in der BRD zu rechnen ist. Auch ist nicht davon auszugehen, dass mit einer kaputten öffentlichen Infrastruktur der Standort Deutschland attraktiver wird. Bildung oder Infrastruktur sind wohl für den Wirtschaftsstandort wichtiger als einige Prozentpunkte Unterschied bei der Körperschaftsteuer.

Faktum Nummer zwei: Die Körperschaftsteuer stellt im Normalfall nur einige Prozentpunkte der Kosten eines Industrieunternehmens dar. Bereits ohne wissenschaftliche Analyse kann man erkennen, dass das wohl nicht der entscheidende Standortfaktor für eine Industrieinvestition ist. Gerade die skandinavischen Staaten mit relativ hohen Steuerbelastungen weisen in den letzten Jahren die besten ökonomischen Erfolge aus.

Wer dazu Näheres wissen will, kann unsere Broschüre »Fakten und Analysen zur Körperschaftsteuer in Österreich und im internationalen Vergleich« bestellen. (AK Wien, Abteilung Steuerrecht, Telefon 01/501 65/207).

Gibt es auch Verlierer?

Durch die Tarifsenkung allein gibt es keine Verlierer. Die Regierung stellt den Sachverhalt nun so dar, als ob die Lohnsteuer die einzige Steuer sei.

Völlig vergessen wird auf die Steuererhöhungen im Bereich der Energieabgaben, der Sozialversicherungsbeiträge und Gebühren.

Es gibt jedenfalls zunächst eine ganz große Verlierergruppe: nämlich die rund 2,2 Millionen Arbeitnehmer und Pensionisten, die bereits vor der Steuerreform 2004 keine Lohnsteuer bezahlt haben.

Diese sind nämlich nur belastet, oder zumindest – weil die Regierung keine Erhöhung der Negativsteuer vornehmen will – nicht entlastet.

Aber auch ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen und regulären Lebensverhältnissen wird im Saldo nicht entlastet.

Im Gegenteil, wie ein wahrlich nicht übertriebenes Beispiel zeigt (siehe Tabelle »Abgabenbelastung«).

Abgabenbelastung
Angestellter – Bruttomonatseinkommen 2000 Euro
Steuersenkung 2005   +16,91
Sozialversicherungs-Beitragserhöhung 0,3 %
(abzüglich Steuerminderungseffekt)
-3,81  
Motorbezogene Versicherungs-Steuererhöhung für PKW 90 PS -7,84  
Mineralölsteuererhöhung    
Diesel Verbrauch 7 l/100 km    
1.000 km/Monat -1,68  
Vignettenpreiserhöhung/Monat -2,72  
Elektrizitätsabgabenerhöhung -3,00  
Mineralölsteuererhöhung Heizölverbrauch 3.000 l/Jahr -7,48  
Monatliche Mehrbelastung durch Steuererhöhungen
der ÖVP-FPÖ Regierung 2000 bis 2005
-26,53  
Trotz der Steuersenkung bleibt eine Mehrbelastung von   -9,62

Auswirkungen der Steuerreform
für Arbeitnehmer und Unternehmer
Maßnahmen Arbeitnehmer
Pensionisten
Unternehmen
  Millionen EUR
Lohn-/Einkommensteuersenkung 2004 350 30
Halbsatz nicht entnommener Gewinn *)   400
einheitlicher Krankenversicherungsbeitragssatz -50 -50
Entfall Arbeitslosenversicherungs-Beiträge für ältere Arbeitnehmer 50 50
Freizeitunfallversicherung -100  
höhere Krankenversicherungsbeiträge Pensionisten   -210
Energiesteuer-/Mineralölsteuer-Erhöhungen 2004 -210 -170
Konjunkturbelebungspaket II
(I-Prämie, Forschungsförderung, Lehrlingsprämienerhöhung)
  350
Lohn-/Einkommensteuersenkung 2005 900 200
Familienpaket 200 50
Anhebung Pendlerpauschale 20  
Kirchenbeiträge 25 5
Körperschaftsteuersenkung/Streichung Eigenkapitalverzinsung   975
Gruppenbesteuerung   100
Lockerung Rückstellungen bei Versicherungen   25
Agrardiesel   50
Summe 975 2015
*) Wertansatz der Bundesregierung; die AK rechnet mit Ausfällen bis zu 600 Millionen Euro

1) Grenzstufensteuertarif, auch Grenzsteuersatz. Der Einkommensteuertarif war ein so genannter Stufentarif. Bei Überschreiten einer Tarifstufe war nur der »oberste Einkommensteil« mit dem höheren Prozentsatz, dem so genannten Grenzstufentarif zu versteuern (nämlich zu 21, 31, 41 oder 50 Prozent.

2) Kalte Progression, Ausdruck der Umgangssprache, misst den Anstieg der steuerlichen Realbelastung, die bei Progressionstarif auf die inflationär bedingte Ausweitung der Bemessungsgrundlage (Einkommen, Vermögen) zurückzuführen ist. Definition lauf Grüske/Recktenwald: Wörterbuch der Wirtschaft, 7. Auflage 1975

R E S Ü M E E

Umverteilung nach oben

Die Frage zu den verteilungspolitischen Folgen ist eindeutig zu beantworten. Denn fasst man die Budgetwirkungen der einzelnen Punkte der Steuerreformen 2004 und 2005 zusammen, ergibt sich eine Schieflage zugunsten der Unternehmer, die wohl keines Kommentars mehr bedarf. Von einer Entlastung 50:50, wie sie die Regierung versprochen hat, kann jedenfalls keine Rede sein (siehe Tabelle »Arbeitnehmer – Unternehmer«).
Unmittelbar aus den gröbsten Mängeln dieser Steuerreform leiten AK und ÖGB folgende Forderungen ab:

  • Für Wenigverdiener, die keine Steuer zahlen, die Verdopplung der Negativsteuer auf 220 Euro im Jahr.
  • Spürbare Entlastung für mittlere Einkommen.
  • Familienförderung, bei der alle Kinder gleich behandelt werden.
  • Die Erhöhung der Pendlerpauschale um zumindest 30 Prozent.

Von Otto Farny (Leiter der Abteilung Steuerrecht in der AK Wien)

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe .

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