Die schärfste Waffe

Von 1732 bis 1870 galten in Österreich – von Südtirol bis Galizien – die gewerkschaftliche Organisation und der Streik von Gesellen und Fabrikarbeitern als Verbrechen. Lange Zeit drohte dafür die Todesstrafe, selbst 1867 im neuen »Verfassungsstaat« noch der Kerker.

1870: Straffreiheit für Streik und Aussperrung

Auch das schärfste Kampfinstrument der Unternehmer, die Aussperrung, also die Verweigerung des Zutritts zum Arbeitsplatz ohne Kündigung, war strafbar. Es wurde deshalb aber kein einziger Arbeitgeber belangt, die volle Härte des Gesetzes traf nur die Arbeiter.

»ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch: »Die Gewerkschaft ist immer eine Kampforganisation; nur spielt sich der Kampf in unterschiedlichen Formen ab.«

Erst 1870 wurden Streik und Aussperrung nach einer großen Arbeiterdemonstration in Wien und mit Befürwortung der Handelskammer entkriminalisiert. Trotzdem fanden die Behörden auch danach immer wieder Gründe, um Gewerkschaften wegen der Organisation von Arbeitsniederlegungen aufzulösen.

So erging es zum Beispiel 1872 dem Fachverein der Brauereigehilfen. Der Streik der Wiener Tramwaykutscher war 1889 ein Medienereignis, weil er den Verkehr in der Hauptstadt des Kaiserreiches lahm legte.

Solidarität und Organisation

Die meisten frühen Streiks waren schlecht organisiert. Viele von ihnen konnten nur durch die Solidarität der Arbeiter anderer Betriebe und Berufe durchgehalten werden. Schon der erste Kongress der Freien Gewerkschaften beschloss deshalb ein Streikregulativ. Später wurde auch ein zentraler Solidaritätsfonds eingerichtet.
Von 1901 bis 1910 nahm der Anteil an überbetrieblichen Streiks mit Rückendeckung der Gewerkschaften deutlich zu.

Streikfreiheit – ein Markenzeichen der Demokratie

Während des Ersten Weltkriegs wurden die erkämpften Arbeitnehmerrechte außer Kraft gesetzt. Aber gegen Kriegsende ließen sich Lohnkämpfe selbst in der Rüstungsindustrie nicht mehr unterdrücken. Zu Beginn der Ersten Republik waren Streiks zwar wieder straffrei, wegen der hohen Arbeitslosigkeit so gut wie aussichtslos. In der ersten Hälfte der Zwanzigerjahre kam es dagegen wegen der zunehmenden Schere zwischen Preisen und Löhnen immer häufiger zu Arbeitsniederlegungen. Von 1929 auf 1930 nahm die Streikhäufigkeit durch die Weltwirtschaftskrise drastisch ab. Das autoritäre Dollfuß-Regime stellte 1933 Streiks wieder unter Strafe. Die Nationalsozialisten machten Arbeitsniederlegungen dann neuerlich zum Schwerverbrechen. Erst als 1945 die Demokratie zurückkehrte, bestand wieder Streikfreiheit.

Österreichs ungewöhnliche Streikstatistik

In der Zweiten Republik ist das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit durch die Europäische Menschenrechtskonvention ein von der österreichischen Verfassung garantiertes Grundrecht geworden. In den Nachkriegsjahren kam es noch häufiger zu Streiks. Der Ausbau des Sozialstaates und die Sozialpartnerschaft als Konfliktregelungsmechanismus durch Verhandeln ließen sie dann in Österreich zur Ausnahmeerscheinung werden. EUROSTAT, das statistische Amt der Europäischen Union, errechnete zum Beispiel, dass Österreich, gemessen an der Zahl der jährlich pro tausend Arbeitnehmer verlorenen Arbeitstage, zwischen 1983 und 1992 zusammen mit Luxemburg im gesamten EU-Raum am wenigsten von Streiks betroffen war und von 1988 bis 1992 überhaupt den niedrigsten Verlust an Arbeitstagen aufwies. Bis 2002 gab es in fünf Länderngar keine Arbeitsniederlegung, in den anderen blieben sie Einzelerscheinungen. Auch noch zu den »streikarmen« Ländern zählten nach EUROSTAT 1988 bis 1992 die Niederlande und Deutschland, das aber immerhin mehr als das Dreifache an Zeitausfall durch Streiks zu verzeichnen hatte (siehe Grafik: »Streikstastistik 1945-2002«).

Bisher nur anderswo: Streik, damit verhandelt wird

Auch am Verhandlungstisch wird – sehr hart – um Arbeitnehmerrechte gekämpft, aber man muss dort erst sitzen und Kontrahenten finden, die ein faires Ergebnis wollen und akzeptieren. In Österreich konnte die Gewerkschaft über viele Jahre im Regelfall damit rechnen – bei UnternehmervertreterInnen und Regierungen.

Am europäischen Aktionstag der Eisenbahner 1998 kam es in sechs Ländern zu streikähnlichen Maßnahmen, in Österreich wurden Flugzettel verteilt. Wilhelm Haberzettel, damals stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Eisenbahner, erklärte den Unterschied: »Grundsätzlich kann man sagen, dass es in allen Ländern, wo Kampfmaßnahmen ergriffen wurden, den klassischen sozialen Dialog wie er in Österreich Usus ist nicht gibt. Die Franzosen und Belgier müssen streiken, damit sie erst einmal an den Verhandlungstisch kommen. Und Metaller-Chef Rudolf Nürnberger stellte etwa zu dieser Zeit fest: »Bei den Kollektivvertragsverhandlungen waren in Österreich gleichwertige, teilweise sogar bessere Ergebnisse möglich als in Deutschland, wo die Metallarbeiter seit Jahren auf die Straße gehen müssen, um einen Abschluss zu bekommen.«

Der Kampf hat viele Gesichter

ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch betonte immer wieder, in der Priorität für die Verhandlungsstrategie liege kein Widerspruch zur Kampfbereitschaft:

»Die Gewerkschaft ist immer eine Kampforganisation; nur spielt sich der Kampf in unterschiedlichen Formen ab.« Das gelte nicht nur für die Alternative »Verhandeln oder Streik«, sondern im Computerzeitalter auch für die Mittel, mit denen ein Streik durchgeführt wird.

Verzetnitsch: »Die alte Liedstrophe ›Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will‹, müsste heute heißen: ›Die Computer stehen still, wenn dein flinkes Hirn es will‹.«

Warum kein gesetzliches Streikrecht?

Ob Verhandlung, Kampagne, Aktion, Demonstration oder Streik – der ÖGB vertritt wie beim Zustandekommen von Kollektivvertragsabschlüssen den Standpunkt, dass die Entscheidung darüber, welches »Instrument der Interessenvertretung« wann, wie und wie lange eingesetzt wird, alleiniges Recht der Gewerkschaftsbewegung zu sein hat. Die Möglichkeit, im Rahmen der Spielregeln des demokratischen Staates alle geeigneten Mittel bis hin zum Streik zur Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen anzuwenden, wird als Freiheitsrecht, nicht als Schutzrecht verstanden. Deshalb gibt es in Österreich zum Unterschied von vielen anderen europäischen Ländern auch kein »positives Streikrecht«, also eine Gesetzesbestimmung, die Streiks ausdrücklich »erlaubt«, wohl aber nach wie vor den Grundsatz, dass Arbeitsniederlegungen nicht strafbar sind. Das entspricht dem – mittlerweile oft durchlöcherten, aber noch immer gültigen – Grundprinzip der österreichischen Verfassung von 1921, das besagt: Der Staat muss zwar die Spielregeln vorgeben, die ein humanes und demokratisches Austragen von gesellschaftlichen Konflikten sichern, er hat selbst aber nicht die Aufgabe, das Ergebnis dieser Auseinandersetzungen zu bestimmen.

Gerade deshalb lehnte es der ÖGB auch immer ab, sich auf die so genannten gewerkschaftlichen Kernaufgaben zu beschränken und mischt sich bewusst in den politischen Entscheidungsprozess ein, um die Arbeitnehmerinteressen zu wahren. Welche Situation eintreten kann, wenn ein Staat, auch ein demokratischer, arbeitnehmerfeindliche Rahmenbedingungen setzt, zeigte das Beispiel Großbritannien, wo sich nach 1980 manche Gewerkschaften unter dem Druck der neoliberalen Politik gezwungen sahen, Streikverzichtsklauseln in ihren Kollektivverträgen zu akzeptieren.

Die Gewerkschaft muss sich einmischen

Man hört immer wieder die Behauptung, die Gewerkschaft soll sich nicht in die Politik einmischen, sie soll sich darauf beschränken, Kollektivverträge zu verhandeln – und wenn sie schon unbedingt streiken wolle, dann nur in diesem Zusammenhang. Solche »Argumente« sprechen der Gewerkschaft das Recht ab, die Arbeitnehmerinteressen mit allen Mitteln zu schützen, die die Demokratie bietet. Allein um dieses Recht zu verteidigen ist die Einmischung in die Politik notwendig, wie ein noch gar nicht so altes Beispiel aus der EU zeigt. Es sei zum Schluss noch dargestellt:

Veranlasst durch eine illegale Aktion französischer Bauern, die 1995 aus Protest gegen die Öffnung der Grenzen für ausländische Agrarprodukte Ladungen spanischer Lkw-Fahrer vernichtet hatten, und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, legte die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zum Schutz des freien Warenverkehrs vor, der auch die volle Streik- und Demonstrationsfreiheit in Frage stellte.

Widerstand von EGB und EU-Parlament

Der Vorstoß scheiterte am Widerstand des Europäischen Gewerkschaftsbundes und des EU-Parlaments. Der EGB verlangte die Garantie für den gesamten EU-Bereich, »dass das Streikrecht umfassend ist und nicht durch die Freizügigkeit des Warenverkehrs ausgehebelt werden kann«.

Unter führender Beteiligung des österreichischen Gewerkschafters Harald Ettl blockierte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EU-Parlamentes den Kommissionsentwurf und setzte nach Verhandlungen zwischen den EU-Gremien und dem EGB eine Regelung durch, die Streik- und Demonstrationsfreiheit als nationale Rechte unangetastet ließ.

Kampf- und Protestaktionen der österreichischen Gewerkschaftsbewegung in der Zweiten Republik

1. Streiks und Kampagnen zur Durchsetzung von besseren Lohn- und Arbeitsbedingungen

1948
3. März bis 3. Mai
Österreichweiter Streik von 4760 Arbeiterinnen und Arbeitern der Schuhindustrie

Dauer: 62 Tage
Ergebnis: Einer der besten Kollektivverträge Österreichs und befristete Einführung der 44-Stunden-Woche

1950
Zweithöchste Zahl an Streikstunden in der Zweiten Republik
1. Halbjahr
Streik- und Protestwelle gegen den Bruch des 3. Preis- und Lohnabkommens:
durch die Arbeitgeber (zum größten Teils mit Anerkennung durch den ÖGB), – davon die längsten Streikbewegungen
9. Jänner bis 9. Februar
Streik der Bühnenarbeiter der Bundestheater
Dauer:
über 1 Monat
Ergebnis: Lohnangleichung
Juni
Streik der Sägewerksarbeiter in Salzburg
Dauer:
mehr als 5 Wochen
Ergebnis: Anerkennung des Kollektivvertrags
ab 20. Juni
Streik der Maler und Anstreicher in Kärnten und Oberösterreich
Dauer:
Mit Unterbrechung mehr als 4 Wochen
Ergebnis: Erhöhung der zurückgebliebenen Löhne
26. September bis 6. Oktober
Proteste gegen das 4. Preis- und Lohnabkommen
26. und 27. September
Beteiligung von insgesamt 120.000 ArbeitnehmerInnen
in Wien, Linz, Steyr und Graz an Protest- und Streikaktionen
3. bis 6. Oktober
Zweite Streikwelle – in Wien sind 145 Betriebe beteiligt, in Niederösterreich 153, in der Steiermark und in Oberösterreich wesentliche Betriebe der verstaatlichten Großindustrie
ab 10. Oktober
Österreichweiter Streik von 20.000 Forstarbeitern
Dauer:
dreieinhalb Wochen
Ergebnis: Kollektivvertrag für die Staatsforstarbeiter und Schichtlohnerhöhung

1956
Sechsthöchste Zahl an Streikstunden in der Zweiten Republik (Auslöser u. a.: wirtschaftliche Probleme durch Suez-Krise)
Größte überbetriebliche Kampfmaßnahme:
1. bis 5. Oktober
Österreichweiter Streik der Bäckereiarbeiter
Dauer:
4 Tage (plus 1 Tag Warnstreik im September)
Ergebnis: Besserer Lohnabschluss
Größte betriebliche Kampfmaßnahme:
8. bis 18. Oktober
Streik von 3800 Arbeitern der Walzwerke, der Werkstätten und der Werksbahn des Werkes Donawitz der Alpinen Montangesellschaft größter Lohnstreik in Donawitz seit 1925
Dauer:
12 Tage
Ergebnis: Erhöhung der Stundenlöhne der Arbeiter in den Donawitzer Kaltbetrieben um 30 Groschen

1962
Höchste Zahl an Streikstunden in der Zweiten Republik
9. Mai bis 12. Mai
Österreichweiter Streik von 200.000 Beschäftigten der Metallindustrie und des Metallgewerbes
– größter Streik in der Zweiten Republik
Dauer: 4 Tage
Ergebnis: Ist-Lohn-Erhöhung und Abschaffung der Frauenlohngruppen sowie arbeitsrechtliche Verbesserungen
28. Juli bis 13. August
Streik der Exekutive
– größter Streik der öffentlich Bediensteten in der Zweiten Republik
Dauer: 18 Tage
Ergebnis: Bessere Zulagenregelung
25. März
Warnstreik der Eisenbahner und Postbediensteten – ausgenommen sind die Zustellung lebender Fracht und auf Wunsch von Bundespräsident Jonas Milchtransporte für Krankenanstalten.
Dauer: 1 Tag
Ergebnis: 7%ige Gehaltserhöhung, Erhöhung des Kindergeldes

1970
13. bis 25. November
Streik von 1800 Arbeitern und Angestellten des Bauknecht-Werkes in Rottenmann

Dauer: 12 Tage
Ergebnis: Einigung über Mitarbeiterprämien und Fahrgeldvergütung

1972
Streik von 104 AUA-Piloten (im Zusammenwirken mit den Piloten fast aller Fluglinien)
Dauer: 1 Tag
Ergebnis: bessere Sicherheitsmaßnahmen gegen Terror

1973
23. und 24. Mai
Österreichweiter Streik von 63.747 LehrerInnen.
Dauer:
2 Tage
Ergebnis: Kompromiss bei den Gehaltsforderungen
25. Juni bis 11. Juli
Streik von 1200 Arbeitern bei den Ybbstalwerken (Böhlerwerk, Gerstlwerk, Werk Bruckbach).
Dauer:
je nach Abteilung 3 bis 14 Tage
Ergebnis: Kompromiss bei Lohnforderungen

1978
17. April bis 11. Mai
Streik von 478 Arbeitern der Reifenwicklerei des Semperit-Werkes Traiskirchen

Dauer: 4 Wochen
Ergebnis: Qualifikationszulage wird durchgesetzt

1990
22. bis 26. Jänner
Streik von 812 Arbeitern bei Steyr-Daimler-Puch
Dauer:
1 Woche
Ergebnis: die Kündigungen von 167 Arbeitern werden zurückgenommen
3. bis 7. Mai
Mehrere Bundesländer erfassender Streik von 1567 Beschäftigten der Steirerbrau-AG
Dauer:
5 Tage
Ergebnis: die Unternehmensleitung nimmt die Ausgliederung des Fuhrparks zurück, weiter Verhandlungen

1991
5 Österreichweite Warnstreiks von insgesamt 92.456 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Beschäftigte der Arbeitsämter, PflichtschullehrerInnen, BerufsschullehrerInnen, LehrerInnen an berufsbildenden Schulen)
Dauer: jeweils 1 Tag
Ergebnis: Kompromiss bei Gehaltsforderungen
11. Juni
Demonstration von rund 16.000 Exekutivbeamten
auf der Ringstraße und am Ballhausplatz in Wien
Forderungen: u. a. Einbeziehung der Exekutivbeamten in das Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz
Anfang der Neunzigerjahre
Österreichweite Kampagne der Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD) »Na servus in Österreich«
Ergebnis:
Fünftagewoche

1996
20. November
Demonstration der Gewerkschaft Metall-Bergbau-Energie vor der Wirtschaftskammer Österreich
mit ca. 6000 Teilnehmern aus mehreren Bundesländern
Ergebnis: Wiederaufnahme der vom Arbeitgeber abgebrochenen Verhandlungen und Kollektivvertragsabschluss

1997/98
HGPD-Kampagne »Mindestkonsumation für Mindestlohn« in mehreren Bundesländern
Ergebnis:
Der Abschluss von Kollektivverträgen wird in mehreren Bundesländern durchgesetzt

2001
11. Oktober
Betriebsversammlung bei der Postbus-AG – 700 Postbusse bleiben bis acht Uhr in der Garage.
Ziel:
Verhindern des Abbaus von 360 MitarbeiterInnen.

2. Forderungs- und Abwehraktionen zur politischen Entwicklung

1951
30. Oktober
Österreichweite Protestaktion des ÖGB gegen das Verschleppen des Staatsvertrags
– Aufruf zu einer österreichweiten Arbeitsruhe von 5 Minuten in den Betrieben.

1966
August bis November
Arbeitsniederlegungen und Protest des ÖGB gegen die Einreise Otto Habsburgs nach Österreich,
– da bisher noch keine Verzichtserklärung der Habsburger auf den Herrschaftsanspruch in Österreich vorliegt

1968
21. August
Sympathiekundgebung des ÖGB »für die Bestrebungen des tschecho-slowakischen Volkes nach Freiheit und Souveränität«
– Aufruf zu einer österreichweiten Arbeitsruhe von 5 Minuten in den Betrieben

1986
16. Jänner
Rund 40.000 TeilnehmerInnen bei einer Protestdemonstration »Solidarität mit der Verstaatlichten«in Linz

1993
»Bedenkminute gegen Gewalt« – Aufruf des ÖGB mit allen Sozialpartnern
Anlass:
Mord an Roma in Oberwart

1997
27./28. Mai
Europäischer Aktionstag für Beschäftigung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB): ÖGB-Demonstration in Wien und »Tag der Bundesländer«
– Aktionen in ganz Österreich,

2000
28. Juni
Österreichweiter Aktionstag gegen die »soziale Schieflage« bei den Regierungsplänen – 500 Betriebsversammlungen – einstündiger Warnstreik der Gewerkschaft der Eisenbahner

Umfrageergebnis: 55 Prozent der Bevölkerung halten Aktionen für gerechtfertigt – besonders hohe Zustimmung bei Jüngeren, ArbeiterInnen und direkt Betroffenen.
5. Dezember
Menschenkette um die Bannmeile des Parlaments.
Demonstration von rund 10.000 AktivistInnen aus dem gesamten Gewerkschaftsbereich gegen die an diesem Tag zur Beschlussfassung vorliegenden Regierungsmaßnahmen im Sozialbereich

2001
5. Juli
Über 50.000 TeilnehmerInnen aus ganz Österreich bei einer Protestdemonstration des ÖGB
gegen die Einschränkung der Arbeitnehmermitbestimmung in der Sozialversicherung und Aushöhlung des österreichischen Systems der sozialen Sicherheit.
24. September bis 15. Oktober
Urabstimmung unter den rund 1,43 Millionen Mitgliedern des Österreichischen Gewerkschaftsbundes »Stimme für soziale Gerechtigkeit«.

Bei hoher Beteiligung (56,5 Prozent, das sind 807.192 ArbeitnehmerInnen) fanden die Gewerkschaftsforderungen sehr hohe Unterstützung.
Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen, um die Forderungen durchzusetzen, wurden von 88 Prozent der ÖGB-Mitglieder befürwortet.

2003
6. Mai
Abwehrkampf gegen harte Pensionspläne der Regierung. Rund 500.000 Menschen protestieren in 10.000 Veranstaltungen (Streiks, Betriebsversammlungen, Demonstrationen)
13. Mai
Großkundgebung des ÖGB in Wien. Fast 200.000 Menschen nehmen trotz einem »Jahrzehnteunwetters« teil.
3. Juni
Mehr als 1 Million Menschen in 18.000 Betrieben beteiligen sich an dem Abwehrstreik zu dem der ÖGB aufgerufen hat.

Österreichische
Streikstatistik 1945 bis 1998
Jahr Beteiligte Streikstunden
1945* 300 7.600
1946* 4.360 54.880
1947* 9.175 294.200
1948* 5.120 2,440.320
1949* 25.157 691.064
1950* 28.093 4,042.368
1951 31.555 677.461
1952 116.991 1,283.150
1953 12.695 304.817
1954 21.140 410.508
1955 26.011 464.167
1956 43.249 1,227.292
1957 19.555 364.841
1958 28.745 349.811
1959 47.007 404.290
1960 30.645 550.582
1961 38.338 911.025
1962 207.459 5,181.762
1963 16.501 272.134
1964 49.843 283.588
1965 146.009 3,387.787
1966 120.922 570.846
1967 7.496 131.285
1968 3.129 53.365
1969 17.449 140.139
1970 7.547 212.928
1971 2.437 29.614
1972 7.096 120.832
1973 78.251 794.119
1974 7.295 57.948
1975 3.783 44.098
1976 2.352 4.711
1977 43 86
1978 699 81.779
1979 786 6.1 11
1980 24.181 135.684
1981 17.115 32.188
1982 91 2.755
1983 208 4.155
1984 268 4.349
1985 35.531 182.019
1986 3.222 26.023
1987 7.203 38.575
1988 24.252 68.335
1989 3.715 23.887
1990 5.274 70.962
1991 92.708 466.731
1992 18.039 181.502
1993 7.512 131.363
1994
1995 60 894
1996
1997 25.800 153.000
1998
199
2000 19.439 23.579
2001
2002 6.305 74.445
* Der ÖGB führt erst seit 1951 eine Streikstatistik, die auch vom ÖGB nicht anerkannte Streiks erfasst. Daher sind insbesondere
für 1950 die Angaben zu niedrig.

Von Brigitte Pellar (Institut für Gewerkschafts- und AK-Geschichte)

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe .

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