Zahnloses Gesetz
In der ÖNORM B 1600 wiederum stehen Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen – ein technisches Regelwerk, das sich bewährt hat und laufend aktualisiert wird. Es sind Empfehlungen für PlanerInnen und ArchitektInnen. Festgelegt sind etwa Grundlagen des barrierefreien Zugangs. Auch die Gestaltung von Sanitärräumen ist Thema, da geht es um nur scheinbar banale Dinge wie Griffe bei den Toiletten oder die Unterfahrbarkeit von Waschtischen.
Instrumente zur Harmonisierung
„Da die Gegebenheiten in den Bundesländern und Regionen sehr unterschiedlich sind, ist eine einheitliche Bauordnung schwer vorstellbar“, betont Bernd Rießland. Er ist Obmann des Verbands Gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV), in dem österreichweit über 185 gemeinnützige Wohnbauvereinigungen organisiert sind. In der geltenden OIB-Richtlinie 4 sieht er bereits Instrumente zur Harmonisierung der neun Bauordnungen. Erst im vergangenen April wurde diese novelliert. Daher sei diese Richtlinie in den Bauordnungen der Bundesländer noch nicht angekommen.
Gefangen in der eigenen Wohnung
Oft können körperbehinderte Menschen nur in Wohnungen im Erdgeschoss einziehen, da sich hier die einzige barrierefreie Wohnung des Hauses befindet, erzählt Monika Schmerold. Für sie seien das oft nur Alibi-Wohnungen, die errichtet werden, um die Barrierefreiheit in einem Haus zu erfüllen. Österreicher seien außerdem ein sehr sesshaftes Volk. Viele bleiben bis zu ihrem Lebensende in ihrer Wohnung. Monika Schmerold: „Ich kenne nicht wenige Körperbehinderte, die heute ihre eigenen vier Wände nicht mehr verlassen können.“
Oft können körperbehinderte Menschen nur in Wohnungen im Erdgeschoss einziehen, da sich hier die einzige barrierefreie Wohnung des Hauses befindet
Monika Schmerold
„Barrierefreie Wohnungen suchen wir immer wieder für unsere KlientInnen“, sagt Norbert Krammer vom Verein VertretungsNetz. Dieser vertritt Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit. Einfach sei es aber nicht, Wohnungen für sie zu finden, die sich noch dazu für ältere und behinderte Menschen gut eignen, holt Krammer aus. „Außerdem gibt es viel zu wenige barrierefreie Wohnungen am Markt.“
Es gibt viel zu wenige barrierefreie Wohnungen am Markt.
Norbert Krammer, Verein VertretungsNetz
Die noch bis Ende des Jahres geltende Mindestsicherung, die viele seiner KlientInnen beziehen, definiert zwar die erforderliche Wohnungsgröße. Sie beinhaltet aber keine Bestimmungen über die Barrierefreiheit einer Wohnung. Genau hier hakt es dann meistens. „Kleine Wohnungen sind oft nicht barrierefrei“, weiß Krammer. Das sei den Behörden zwar bekannt – dagegen unternommen werde aber nichts, kritisiert er. Die anfallenden Mehrkosten können seine KlientInnen aber keinesfalls selbst tragen.
Dazu kommt, dass ihm das Verständnis von Barrierefreiheit nicht weit genug geht. Krammer will darunter auch die Wohnungseinrichtung verstanden wissen. Denn diese müsste etwa an die Bedürfnisse von dementen oder sehbehinderten Personen angepasst werden: „Die Ausstattung muss oft anders sein als in einer normalen Wohnung“, hält er fest. Sehbehinderte zum Beispiel brauchen einen für sie besonders geeigneten Herd, weil sie Drehknöpfe darauf nicht sehen und den Herd daher auch nicht bedienen können, erklärt der Experte vom VertretungsNetz.
Versteckte Diskriminierung
Für Clemens Berger und Simone Brunnhauser vom Team Wohnen der Arbeiterkammer Wien kämpfen körperbehinderte Menschen auch mit versteckter Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Viele haben nach der Besichtigung den Eindruck, dass sie der Vermieter ablehnen wird, da sie körperbehindert sind. Eine aktuelle Studie von SORA im Auftrag der AK bestätigt diese Erfahrungen. Darin gaben über 17 Prozent der körperlich Behinderten an, bei der Wohnungssuche und in der Wohnumgebung in den letzten drei Jahren diskriminiert worden zu sein. Die AK-ExpertInnen vermuten, dass VermieterInnen befürchten, durch eine mögliche Gesetzesänderung gezwungen zu werden, barrierefreie Umbauten im Haus durchführen zu müssen.
17 Prozent der körperlich Behinderten geben an, bei der Wohnungssuche und in der Wohnumgebung in den letzten drei Jahren diskriminiert worden zu sein.
Viel abgewinnen können Berger und Brunnhauser einer Harmonisierung der Bauordnungen. Doch nicht nur diese verursachen Probleme, sondern auch das aktuelle Miet- und Wohnungseigentumsrecht. „Ich kann derzeit als MieterIn oder als KäuferIn einer Wohnung nicht verlangen, dass sie vor dem Einzug barrierefrei ausgestattet wird“, erläutert Berger. Auch sei das Mietrechtsgesetz zahnlos, wenn eine Mieterin oder ein Mieter einen Aufzug verlangt, um barrierefrei in die eigene Wohnung zu gelangen. Dessen Errichtungskosten müssen im Endeffekt die MieterInnen selbst übernehmen. „Ein Großteil der Neubauten wird heute aber bereits barrierefrei ausgeführt“, freuen sich die AK-ExpertInnen. Zu den zusätzlichen Kosten hat Monika Schmerold eine Zahl zur Hand: „Bei einem Neubau entstehen durch das Umsetzen der Barrierefreiheit rund drei Prozent Mehrkosten.“
Bundesländer sind gefordert
Nicht nur am Markt für Miet- und Eigentumswohnungen herrsche großer Handlungsbedarf, sondern auch beim gemeinnützigen Wohnbau, erklärt Krammer vom Verein VertretungsNetz. „Die Genossenschaften üben Druck auf die Länder aus, damit sie nicht barrierefrei bauen müssen.“ Nur wenige Wohnungen sind heute barrierefrei ausgestattet. Die Länder sollten als Fördergeber die gemeinnützigen Träger stärker in die Pflicht nehmen, fordert er – und diese nach strengen Kriterien auch kontrollieren, damit sie sich an die bestehenden Gesetze und Vorgaben halten. Auch sollte der Bund die Bauträger durch neue Gesetze zwingen, mehr barrierefreie Wohnungen zu errichten.
Der Bund sollte die Bauträger durch neue Gesetze zwingen, mehr barrierefreie Wohnungen zu errichten.
Auf diese Vorwürfe geht man in der GBV im Detail nicht ein. Die Umsetzung der Barrierefreiheit sei dem Verband aber ein wichtiges Anliegen, ebenso der Bau von leistbaren Wohnungen, erklärt Verbandsobmann Rießland. „Sollte nur eine Wohnung barrierefrei adaptierbar errichtet worden sein, wird dies bei Bedarf schnellstmöglich angepasst.“ Die GBV stehe zur Barrierefreiheit und setze diese heute auch flächendeckend um, so Rießland zur „Arbeit & Wirtschaft“. In rund 45.000 Wohnungen, die vor 1945 errichtet wurden, sei sie aber nicht so einfach umzusetzen. Diese würden aber nachgerüstet, versichert er.
Ohne Barrieren – mehr Freiheit
Ja, es müsse sich noch vieles ändern – „nicht nur, aber auch in den Köpfen“, ist die Sachverständige Monika Schmerold überzeugt. Körperbehinderte sollen es in Zukunft leichter haben, in einer Wohnung nach ihren Erfordernissen leben zu können, und nicht mehr diskriminiert werden. Monika Schmerold zeigt sich kämpferisch: „Nur durch eine umfassende Barrierefreiheit ist eine gleichberechtigte Teilhabe von körperbehinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben auch tatsächlich möglich.“
Christopher Erben
Freier Journalist
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 9/19.
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