Zittern um Anti-Dumping-Behörde

Eine Europäische Arbeitsbehörde soll gegen Sozialdumping vorgehen. Aber der österreichische EU-Vorsitz bremst, unterstützt von der Industrie.
Kein Land würde von einer europäischen Arbeitsschutzbehörde gegen Lohn- und Sozialdumping mehr profitieren als Österreich. Dennoch bremst und verschleppt die österreichische Bundesregierung das Vorhaben zu Beginn ihres EU-Ratsvorsitzes nach Kräften – einmal mehr unterstützt von der Industriellenvereinigung (IV).
Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft hat seit dem 1. Juli eine äußerst einseitige Ausrichtung genommen: Schutz der Außengrenzen, Kampf gegen Migration und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit stehen im Vordergrund, soziale Belange haben keine Priorität. Schlimmer noch: Einer der wichtigsten sozialpolitischen Vorschläge der letzten Jahre, die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde gegen grenzüberschreitendes Lohn- und Sozialdumping, wird im Arbeitsprogramm noch nicht einmal erwähnt. Dabei hat der österreichische Vorsitz eine Schlüsselrolle: Es ist die letzte Präsidentschaft vor den EU-Parlamentswahlen im nächsten Jahr, unter der noch inhaltliche Vorhaben verwirklicht werden können. Umso wichtiger wäre es, dass noch in diesem Jahr eine politische Einigung über diese Arbeitsbehörde erzielt werden kann.

Quote bis zu 70 Prozent

Leider ist es ein bereits bekanntes Phänomen: Das grenzüberschreitende Lohn- und Sozialdumping wird immer dramatischer. In den besonders betroffenen Branchen, beispielsweise der Bauwirtschaft, ist die Entlohnung von entsandten ArbeitnehmerInnen unter den kollektivvertraglich vorgeschriebenen Standards bereits eher die Regel als die Ausnahme. So zeigen die Zahlen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) für 2017, dass in fast 50 Prozent der kontrollierten grenzüberschreitenden Entsendungen Lohndumping vorlag, in grenznahen Regionen liegt die Quote sogar bei bis zu 70 Prozent! Zum Vergleich: Bei lokalen Unternehmen liegt diese Quote deutlich unter einem Prozent.

Kriminelles Lohndumping

Noch bedenklicher: Jenen ausländischen Entsendeunternehmen, die ihre ArbeitnehmerInnen ausbeuten – ihnen also weder den österreichischen Kollektivvertragslohn zahlen noch die Sozialversicherungsbeiträge in korrekter Höhe abführen –, drohen in der Praxis keinerlei Konsequenzen. In Österreich verhängte Geldstrafen werden in den Herkunftsländern einfach ignoriert und nicht vollstreckt. Ungarn ist hier ein besonders unrühmliches Beispiel: Die Regierung und die zuständigen Behörden machen sich zu Komplizen des kriminellen Lohn- und Sozialbetrugs und vollziehen die Strafen gegen die betreffenden Unternehmen nicht.

Die Konsequenz: Das Geschäftsmodell Lohn-, Sozial- und Steuerdumping wird aufgrund der großen Lohnunterschiede im Binnenmarkt immer attraktiver. Österreich ist aufgrund seiner langen Grenzen zu den „neuen“ EU-Mitgliedstaaten besonders betroffen. ÖGB und AK haben das Thema „Lohn- und Sozialdumping“ seit Jahren auch in Brüssel zu ihrem Schwerpunkt gemacht und der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament immer wieder Beispiele aus der Praxis präsentiert, vor denen die EU nicht länger ihre Augen verschließen konnte.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte bereits in seiner Rede zur Lage der Union im September 2017 Klartext gesprochen: „Es erscheint absurd, dass eine Bankenaufsichtsbehörde darüber wacht, ob Bankenstandards eingehalten werden, dass es aber keine gemeinsame Arbeitsbehörde gibt, die für Fairness innerhalb des Binnenmarkts sorgt.“ Er kündigte an: „Wir werden sie schaffen.“

Lösungsvorschlag

Juncker hat Wort gehalten: Im März hat EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen einen Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorgelegt, der eine „faire Arbeitskräftemobilität“ sicherstellen soll. Neben mehr und besseren Informationen soll diese Behörde die Zusammenarbeit der nationalen Kontrollbehörden über die Grenzen hinweg fördern, zum Beispiel durch gemeinsame Kontrollen der Arbeitsverhältnisse von entsandten Beschäftigten. Sie soll auch in grenzüberschreitenden Streitfällen vermitteln und auf Lösungen hinwirken, also eine Art „Schiedsrichterin“ sein.

Der Vorschlag allein ist schon ein großer Erfolg für die europäischen Gewerkschaften und insbesondere für ÖGB und AK. Denn der europäische Industrieverband „Businesseurope“, dem auch die Industriellenvereinigung angehört, hatte mit allen Mitteln versucht, diese Initiative zu verhindern. Als dies scheiterte, hat Businesseurope den Vorschlag dann rasch als „wenig kosteneffizient“ abgelehnt.

Aus Sicht des ÖGB hätte der Vorschlag allerdings wesentlich schärfer ausfallen können. Die geplante Behörde müsste eine wirkliche „Arbeitsschutzbehörde“ für fairen Wettbewerb werden. Insbesondere die grenzüberschreitende Durchsetzung von Sanktionen und Strafen für Dumpingfirmen müsste die „ELA“ („European Labour Authority“), wie die Arbeitsbehörde im EU-Jargon abgekürzt wird, endlich gewährleisten. Davon ist im vorliegenden Entwurf nicht die Rede. Dennoch ist der Vorschlag ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend ist nun, dass die neue Behörde, die als EU-Agentur voraussichtlich nicht in Brüssel, sondern in einem europäischen Mitgliedstaat angesiedelt werden soll, rasch gegründet wird.

Österreich bremst und verschlepptQuelle: BUAK Foto (C) inist_4/Fotolia.com

Während die Verhandlungen im EU-Parlament gerade starten und der zuständige Berichterstatter eine sehr konstruktive Haltung einnimmt, ist es einmal mehr die österreichische Bundesregierung, die bremst und verschleppt. So soll nach den Plänen der Sozialministerin unter österreichischem Vorsitz nur ein sogenannter „Fortschrittsbericht“ angestrebt werden – viel zu wenig, damit die Arbeitsbehörde bis zu den EU-Wahlen im Mai 2019 zumindest gegründet werden kann. Damit droht eine Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag – und dies dürfte auch die Absicht der IV sein, die bekanntlich hinter einem Großteil der Regierungspläne steckt.
Dabei könnte gerade Österreich im Kampf gegen grenzüberschreitendes Lohn- und Sozialdumping von der EU-Arbeitsbehörde besonders profitieren, kritisierte der nunmehrige ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian die Untätigkeit der Regierung: „Bei Experten herrscht weitgehend Unverständnis darüber, dass die Regierung hier bremst und verzögert. Dies könnte dazu führen, dass der Sitz der Behörde nicht nach Österreich, sondern eventuell in ein osteuropäisches Land gehen wird“, befürchtete Katzian. Und der ÖGB-Präsident sollte recht behalten: Beim ersten EU-SozialministerInnenrat (EPSCO) während des österreichischen Vorsitzes am 19. und 20. Juli in Wien stand das „Thema Arbeitsbehörde“ nicht einmal auf der Tagesordnung.

Fairer Wettbewerb betrifft alle!

Die europäischen Gewerkschaften werden weiter für eine schlagkräftige europäische Arbeitsschutzbehörde kämpfen, damit Lohn- und Sozialdumping nicht nur auf dem Papier, sondern endlich auch in der Praxis bekämpft werden. Neben der Kommission und großen Teilen des EU-Parlaments gibt es durchaus auch unter den Arbeitgebern Verbündete: Gerade die mittelständischen Unternehmen der Bau- und Transportbranche leiden ebenso wie die Beschäftigten unter dem unfairen Wettbewerb, der durch Betrugs- und Dumpingfirmen verursacht wird.

Immer wieder fordern GewerkschafterInnen und Unternehmensvertreter aus Österreich ein gemeinsames Vorgehen gegen diese Geschäftsmodelle – es bleibt zu hoffen, dass sich auch in der Wirtschaftskammer diese vernünftigen Kräfte durchsetzen und den Aufbau einer schlagkräftigen Arbeitsschutzbehörde unterstützen. Damit am Ende auch die österreichische Bundesregierung einsieht, dass eine solche EU-Agentur vor allem im Interesse Österreichs wäre. Vielleicht wacht sie sogar noch früh genug auf, um die Forderung vieler Gewerkschaften in Europa zu unterstützen, die neue Arbeitsbehörde in Österreich anzusiedeln.

Von
Oliver Röpke
Leiter des ÖGB-Europabüros in Brüssel

Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 6/18.

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