Als die Kammern geschaffen wurden, sollten sie als politisches Sprachrohr für Gruppen dienen, deren Interessen bis dahin nicht ausreichend beachtet wurden. Als erste Gruppierung in Österreich erhielt die bürgerliche Unternehmerschaft 1848/49 eine solche Vertretung. Die demokratische Republik stellte den Unternehmerkammern (heute Wirtschaftskammern) im Jahr 1920 die Arbeiterkammern gegenüber, damit auch die ArbeitnehmerInnen ihre Interessen gleichberechtigt einbringen konnten. Das Ziel war eine Politik des Interessenausgleichs auch in der Wirtschaft, um so eine gemeinsame Basis für die junge Demokratie zu sichern, wie deutlich aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des AK-Gesetzes von 1920 hervorgeht: Den Kammern der gewerblichen Unternehmer stehen jetzt für die in Gewerbe und Industrie, in Handel und Verkehr beschäftigten Arbeiter und Angestellten Einrichtungen gegenüber, die nicht nur völlig gleichwertig, sondern auch in ihrem Wirkungskreis derart ähnlich gestaltet sind, dass ein Zusammenwirken der beiderseitigen Körperschaften bei der Lösung von wichtigen Aufgaben der wirtschaftlichen Verwaltung ohne Schwierigkeiten möglich ist. Dies entspricht dem Geist der noch heute gültigen österreichischen Verfassung, die faire Spielregeln zur Austragung von Interessenkonflikten bieten will, aber es als undemokratisch ansieht, diese zu unterdrücken.
Das offene Deklarieren von Interessen vor allem jener, die nicht im Zentrum der Macht stehen, vor allem der Interessen der ArbeitnehmerInnen, wurde von den bis dahin allein bestimmenden Kräften aus Adel und Unternehmertum abgelehnt. Sie sahen darin eine Gefahr für den inneren Frieden, den wirtschaftlichen Aufschwung und für die Sicherheit und lehnten deshalb die demokratische Republik ab. Sie verbündeten sich mit rechtsextremen, faschistischen Bewegungen, die die Demokratie durch eine neue Art der Diktatur ersetzen wollten. Das war noch vor den Nationalsozialisten die austrofaschistische Heimwehrbewegung. In beiden Fällen lautete die Parole: „Statt Klassenkampf Volksgemeinschaft.“ Die Heimwehren schworen im Mai 1930 im „Korneuburger Eid“: Wir müssen … alle Bindungen und Forderungen der Parteien unserem Kampfziele unbedingt unterordnen, da wir der Gemeinschaft des deutschen Volkes dienen wollen! Die Nationalsozialisten wollten die Arbeiterschaft der Nation zurückgewinnen.
Die Scheinharmonie der „Volksgemeinschaft“ war teuer erkauft – mit der Ausgrenzung politischer GegnerInnen und aller, die zu „Schädlingen“ der „Volksgemeinschaft“ erklärt wurden. Es endete im Zweiten Weltkrieg und im Holocaust.
Brigitte Pellar
Freie JournalistInnen
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Arbeit&Wirtschaft 4/19.
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