Scheinselbstständigkeit
Ihr Befund ist nicht überraschend – seit Jahren sind die misslichen Arbeitsbedingungen der Betroffenen bekannt. Studienergebnisse wie die nun präsentierten helfen aber, Bewusstsein für das Problem zu schaffen. Was haben die Soziolog*innen nun konkret in Gesprächen mit Vermittlungsagenturen und Betreuungskräften, aber auch den Angehörigen von Patient*innen herausgefunden? Einerseits: 99 Prozent der hier Arbeitenden sind selbstständig. Damit haben sie weder Anspruch auf Urlaub, noch gibt es für sie einen kollektivvertraglichen Mindestlohn, so Leiblfinger. Da Honorar und Verträge meist von den Vermittlungsagenturen vorgegeben werden, handelt es sich zudem oft um eine Scheinselbstständigkeit.
99 Prozent der hier Arbeitenden sind selbstständig. Damit haben sie weder Anspruch auf Urlaub, noch gibt es für sie einen kollektivvertraglichen Mindestlohn.
Brigitte Aulenbacher, Johannes Kepler Universität Linz
Dennoch müssen sie sich die konkreten Arbeitsbedingungen selbst mit der betreuten Person beziehungsweise deren Angehörigen ausverhandeln, erzählt Aulenbacher. Wie viele Pausen gibt es? Wie ist das Verhältnis von Arbeitszeit, Freizeit und Ruhezeit? Aber auch: Welche Aufgaben soll die Betreuungsperson übernehmen? Gehören dazu nur Betreuung und Haushaltsführung oder auch Gartenarbeiten? Einzelne Betreuer*innen berichteten, dass sie auch für Arbeiten in Haushalten von Angehörigen oder in der Landwirtschaft eingesetzt worden seien.
Da geht es um eine Balance zwischen Nähe und Distanz.
Brigitte Aulenbacher, Johannes Kepler Universität Linz, über die Gefühlsarbeit
Es gebe aber auch andere Probleme: Wie viel Geld hat die Betreuungskraft zur Verfügung, um zum Beispiel Nahrungsmittel für den Haushalt einzukaufen? Und wie sieht es im Bereich Gefühlsarbeit aus? „Da geht es um eine Balance zwischen Nähe und Distanz“, sagt Aulenbacher. Die Betreuungsperson soll einerseits eine Beziehung zum oder zur Betreuten aufbauen, die Angehörigen würden hier „eine Pflege mit Hingabe und Liebe“ erwarten. Gleichzeitig könne eine zu große Nähe auch zu Eifersucht seitens der Familie führen.
Anstrengende Nachtschichten
Als besonders schwierig wird von Betreuer*innen die Arbeit mit Demenzkranken beschrieben. „Diese sind teilweise aggressiv oder in der Nacht sehr aktiv. Da wird es dann für die Betreuerin mit der Nachtruhe schwierig“, so Aulenbacher. Ein Wunsch, den die Forscher*innen bei ihren Gesprächen mit Betreuer*innen besonders oft gehört haben, sei der nach einer „guten Familie“. Man hoffe also auf einen respektvollen Umgang und Wertschätzung der Arbeit. Dazu gehöre etwa, dass eine Pausenregelung getroffen wird und Internet zur Verfügung steht.
„Moderne Sklaverei“
Angesehen haben sich die Forscher*innen auch die Situation im Pandemiejahr. Zu Beginn geriet die Gruppe der 24-Stunden-Betreuer*innen in die Schlagzeilen: Sie arbeiten im Zwei- oder Vier-Wochen-Rhythmus und pendeln zwischen ihren Herkunftsländern und Österreich. Die Einreisebeschränkungen sorgten hier im Frühjahr 2020 für massive Probleme. Inzwischen habe diese Art des Betreuungsarrangements aber seine Krisenfestigkeit bewiesen, wie viele hier tätige Agenturen betonen würden, so Aulenbacher. Die Agenturen vermitteln die Betreuungskräfte an jene, die Betreuungsbedarf haben. Dabei gebe es solche, die sich freiwillig prüfen lassen, um ein Gütesiegel zu erhalten. Allerdings gehe es hier vorrangig um die Betreuungsqualität und nicht um die Arbeitsbedingungen der hier Tätigen. Die Soziologin ortet hier teils Arbeitsbedingungen, „die an modernes Dienstmädchentum und moderne Sklaverei“ erinnern.
Dafür, dass einige der Betreuer*innen im vergangenen Jahr aufgrund der Reisebeschränkungen länger in Österreich blieben, wurde zwar ein Bonus bezahlt. Dieser sei aber niedrig ausgefallen, die Auszahlungsmodalitäten waren zudem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nur Wien, Salzburg und Oberösterreich zahlten hier direkt an die Betreuer*innen, so Leiblfinger.
Neue Arbeitsbedingungen müssen her
Die beiden Expertinnen im Bereich Pflege, Martina Lackner (ÖGB) und Silvia Rosoli (AK), bestätigen all das, was im Rahmen der Studie zutage gefördert wurde. Sie fordern daher eine Änderung der Rahmenbedingungen.
Den Frauen ist anfangs nicht bewusst, dass sie selbstständig arbeiten. Durch die Agenturen wird suggeriert, dass sie angestellt sind.
Martina Lackner, ÖGB
Lackner ist in der Praxis beispielsweise immer wieder mit Betreuer*innen konfrontiert, die konsterniert seien, wenn Nachzahlungsaufforderungen der Krankenkasse eintrudeln. „Den Frauen ist anfangs nicht bewusst, dass sie selbstständig arbeiten. Durch die Agenturen wird suggeriert, dass sie angestellt sind. Das Erwachen kommt dann, wenn es eben zu Nachforderungen der Krankenversicherung oder dem Steuerausgleich kommt, das ist dann oft ein Aha-Erlebnis.“ Dass die Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen völlig ihrem eigenen Verhandlungsgeschick überlassen wird, ist zudem von Nachteil für die Betreuer*innen. „Oft trauen sie sich nicht zu sagen, jetzt habe ich zwei oder drei Stunden frei.“ Und: Viele der Betreuer*innen kommen derzeit aus Rumänien, dort sei der Durchschnittsverdienst niedrig und ihre Einkünfte in Österreich seien im Vergleich gut. „Deshalb nehmen sie vieles in Kauf“, meint Lackner.
Die ÖGB-Expertin fordert daher, dass die Ausübung der Personenbetreuung auf selbstständiger Basis verboten wird. Das Modell solle zwar beibehalten, aber die Betreuer*innen bei gemeinnützigen Organisationen und Trägern wie der Caritas oder der Volkshilfe angestellt werden. „Das hat den Vorteil, dass wir das Rad nicht neu erfinden müssen.“ So könnten die Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Betreuer*innen klar geregelt werden. Gleichzeitig sei Betreuungsqualität gewährleistet, die Träger könnten hier für Schulungen etwa im Bereich Heimhilfeausbildung, aber auch Sprache sorgen. Ja, das werde mehr kosten, und das könnten sich die betroffenen Familien dann schwer leisten. Hier müsse der Staat einspringen, betont Lackner. Die Sicherstellung der Betreuung von Pflegebedürftigen sei eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Herangezogen werden sollten hier Einnahmen aus Erbschafts- und Vermögenssteuern.
Die AK-Expertin Silvia Rosoli schätzt die aktuelle Situation ähnlich ein, pocht aber nicht allein auf die Anstellung von Betreuer*innen. Sie spricht sich einerseits für den Ausbau professioneller mobiler Betreuungs- und Pflegedienste aus, da die Familien, in denen die Betreuung passiert, und die Betreuer*innen fachliche Begleitung benötigen. Oft gebe es überfordernde Situationen, in denen sie nicht allein gelassen werden dürften. Dem schließt sich auch Lackner an – der Ausbau der mobilen Dienste würde die Gesamtsituation verbessern.
Durchsichtigere Gesetze, klarere Regelungen
Rosoli fordert aber vor allem ein umfassendes Rahmengesetz, das das Dreiecksverhältnis zwischen Betreuerin, Agentur und Betreutem beziehungsweise dessen Familie regelt. Hier seien die Rechte und Pflichten aller Beteiligten festzuschreiben: „Dadurch könnten schon viele Missstände verhindert werden.“ Enthalten könnte ein solches Rahmengesetz konkret etwa das Anrecht der Betreuerin auf ein eigenes Zimmer und Internetzugang, eine klare Abgrenzung der Tätigkeiten, Pausen- und Freizeitregelungen, umgekehrt aber auch die Notwendigkeit zumindest einer Heimhilfeausbildung, um als Betreuer*in tätig sein zu können. Es geht aber auch um Dinge wie den Transport von und nach Österreich oder ein Inkassoverbot der Agenturen, damit diese nicht, wie derzeit teils üblich, einen Teil des Honorars der Betreuer*innen einbehalten.
Eine solche Regelung brauche es aber nicht nur in Österreich, sondern EU-weit. Das sieht auch Lackner so. Gäbe es hier nur für Agenturen in Österreich strengere Vorgaben, würden viele einfach ins benachbarte Ausland, etwa in die Slowakei, abwandern. Die AK-Vertretung in Brüssel hat hier bereits 2020 entsprechende Policy-Leitlinien vorgelegt. Formuliert wird darin die Forderung nach einer Rahmenvorgabe für die gesamte Union, die sowohl die Arbeit der Agenturen als auch die Rechte und Pflichten der Betreuer*innen regelt.